Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Gebührenkalkulation über die Friedhofsunterhaltungsgebühr gemäß der Anlage 1.

25 % des Friedhofs werden als öffentliche Grünfläche /Parkanlage genutzt und werden gemäß der Kalkulation in den Berechnungen abgezogen.

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch im öffentlichen Interesse die Friedhofsunterhaltungsgebühr i.H.v. 22,00€ pro Jahr und Grabstelle.

Der Kalkulationszeitraum wird auf max.  3  Jahre festgelegt und endet am 31.12.2019.

 

Anlage 1

 

Berechnung der Friedhofsunterhaltungsgebühr

 

Aufteilung der Gesamtkosten

9.084,50 €

Abzug 25 % öffentliche Grünfläche / Parkanlage

 

Gesamtkosten inkl. Abzug 25%

6.813,38 €

davon

 

Verwaltungsgebühr des Amtes

2.174,15 €

 

 

Bewirtschaftung Friedhofsanlage

5.338,95 €

Fa. M. Voss

 

Müll / Grabsteinentsorgung

1.500,00 €

 

 

Reparatur Pumpe

71,40 €

 

 

 

 

 

 

Rechenmethode durch belegte Grabstellen

 

302 Grabstellen

 

Gesamtkosten der Unterhaltung

6.813,38 €

dividiert durch 302 belegte Grabstellen

22,56 € FUG pro Jahr

 

Kostenträger

Liegezeit in Jahren

FUG / Liegezeit

25% Kostenrisikozuschlag

Erdwahlgrab

25

564,02 €

 

Urnenwahlgrab

20

451,22 €

 

UGA

20

451,22 €

564,02 €

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                          11

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       2

Enthaltung:                                                       0

 

und

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Friedhofsunterhaltungsgebühr der Urnengemeinschaftsanlage (UGA) mit einem  Kostenrisikozuschlag in Höhe von 25% für die stetige Kostenentwicklung in Höhe von insgesamt 550,00€/Jahr.

Die Gebühr in Höhe von 550,00 € wird ab  Erwerb der Grabstelle für die gesamte Ruhezeit -20 Jahre-  fällig. Im Jahr 2017 werden die Friedhofsunterhaltungsgebühren anteilig erhoben.

Der Kalkulationszeitraum wird auf max.  3  Jahre festgelegt und endet am 31.12.2019.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                          11

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       2

Enthaltung:                                                       0

 

und

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Gebührenkalkulation über die Nutzungsgebühr der Feierhalle gemäß der Anlage 2.

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG  beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch  im öffentlichen Interesse die Nutzungsgebühr der Feierhalle i.H.v. 200,00€.

Der Kalkulationszeitraum wird auf max.  3  Jahre festgelegt und endet am 31.12.2019.