Sitzung: 29.06.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Gebührenkalkulation über die Friedhofsunterhaltungsgebühr gemäß der Anlage 1.
25 % des Friedhofs werden als öffentliche Grünfläche /Parkanlage genutzt
und werden gemäß der Kalkulation in den Berechnungen abgezogen.
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG beschließt
die Gemeindevertretung Bentwisch im öffentlichen Interesse die Friedhofsunterhaltungsgebühr
i.H.v. 22,00€ pro Jahr und Grabstelle.
Der Kalkulationszeitraum wird auf max. 3
Jahre festgelegt und endet am 31.12.2019.
Anlage 1
Berechnung
der Friedhofsunterhaltungsgebühr
Aufteilung
der Gesamtkosten |
9.084,50 € |
Abzug
25 % öffentliche Grünfläche / Parkanlage |
|
Gesamtkosten
inkl. Abzug 25% |
6.813,38 € |
davon |
|
Verwaltungsgebühr
des Amtes |
2.174,15 € |
|
|
Bewirtschaftung
Friedhofsanlage |
5.338,95 € |
Fa.
M. Voss |
|
Müll
/ Grabsteinentsorgung |
1.500,00 € |
|
|
Reparatur
Pumpe |
71,40 € |
|
|
|
|
|
|
Rechenmethode
durch belegte Grabstellen |
|
302 Grabstellen |
|
Gesamtkosten
der Unterhaltung |
6.813,38 € |
dividiert
durch 302 belegte Grabstellen |
22,56 € FUG pro Jahr |
Kostenträger |
Liegezeit in Jahren |
FUG / Liegezeit |
25% Kostenrisikozuschlag |
Erdwahlgrab |
25 |
564,02 € |
|
Urnenwahlgrab |
20 |
451,22 € |
|
UGA |
20 |
451,22 € |
564,02 € |
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 9
Ablehnung: 2
Enthaltung: 0
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Friedhofsunterhaltungsgebühr der Urnengemeinschaftsanlage (UGA) mit einem Kostenrisikozuschlag in Höhe von 25% für die
stetige Kostenentwicklung in Höhe von insgesamt 550,00€/Jahr.
Die Gebühr in Höhe von 550,00 € wird ab Erwerb der Grabstelle für die gesamte
Ruhezeit -20 Jahre- fällig. Im Jahr 2017
werden die Friedhofsunterhaltungsgebühren anteilig erhoben.
Der Kalkulationszeitraum wird auf max. 3
Jahre festgelegt und endet am 31.12.2019.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 11
Zustimmung: 9
Ablehnung: 2
Enthaltung: 0
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Gebührenkalkulation über die Nutzungsgebühr der Feierhalle gemäß der Anlage 2.
Auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 KAG beschließt die Gemeindevertretung
Bentwisch im öffentlichen Interesse die
Nutzungsgebühr der Feierhalle i.H.v. 200,00€.
Der Kalkulationszeitraum wird auf max. 3
Jahre festgelegt und endet am 31.12.2019.