Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt:

 

1.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12 „Solarpark

Purkshof“ wird in der vorliegenden Fassung als weitere Arbeitsgrundlage

bestätigt.

 

2.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren

Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach

§ 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick

auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung

aufzufordern.

 

3.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 ist zur öffentlichen Einsichtnahme

im Amt Rostocker Heide nach § 3 Abs. 1 BauGB bereitzulegen.