Sitzung: 12.06.2017 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt:
1. |
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 12
„Solarpark Purkshof“ wird in der vorliegenden Fassung als weitere Arbeitsgrundlage bestätigt. |
2. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. |
3. |
Der Vorentwurf des
Bebauungsplans Nr. 3 ist zur öffentlichen Einsichtnahme im Amt Rostocker Heide nach § 3
Abs. 1 BauGB bereitzulegen. |