Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, den Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang gem. § 6 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die öffentliche Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Gelbensande für das Grundstück, Gemarkung Gelbensande, Flur 6, Flurstück 62/58 auf Grundlage der durch die UGB-Genehmigungsmanagement GmbH, namentlich Dr. Millat erarbeitet gutachtliche Stellungnahme abzulehnen.

Die gutachtliche Stellungnahme beruht auf den Angaben des Antragstellers und der EVG Gelbensande und kommt zum Ergebnis, dass das vom Antragsteller gewählte Wärmeversorgungskonzept gegenüber dem Fernwärmeversorger

1.  bei Verwendung von ausschließlich Holzhackschnitzeln, die Kohlendioxydemissionen um 87 % und

2.  bei Verwendung von 85% Holzhackschnitzel und 15% Heizöl um 23 %

übersteigt. Damit sind die Befreiungstatbestände gem. § 6 (2) und (4) der Fernwärmesatzung nicht erfüllt.