Sitzung: 22.05.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die Abwägung der Gemeindlichen Stellungnahme im Rahmen der 2. Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V 2016 zu stellen.
Die Gemeinde Mönchhagen beauftragt den
Rechtsanwalt Herrn Dr. Peter Käb, aus Rostock gemäß der vorliegenden
Abschätzung des Kostenrisikos in Höhe von zunächst 10.362,28 € das
Normkontrollverfahren für die Gemeinde Mönchhagen zu betreiben.
Sollte sich die avisierte mögliche
Kostenerhöhung auf Grund der Abrechnung auf Stundenbasis abzeichnen, ist die
Gemeinde als Auftraggeber sofort durch den Auftragnehmer zu informieren.
Eine Forstsetzung der anwaltlichen Vertretung
darf erst nach Bestätigung der Kostenerhöhung der Gemeinde erfolgen.
Im Haushaltsplan 2017 sind die
voraussichtlichen Kosten für dieses Verfahren in Höhe von 10.362,28 € im
Produktkonto 11104.5625300 nicht eingestellt. Über die Finanzierung aus
Mehrerträgen/Mehreinzahlungen sowie Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen kann
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
Der Aufwand schmälert das Ergebnis, durch die
Auszahlung verringert sich der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen sowie
der Bestand der liquiden Mittel.