Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, ein Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO gegen die Abwägung der Gemeindlichen Stellungnahme im Rahmen der 2. Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V 2016 zu stellen.

Die Gemeinde Mönchhagen beauftragt den Rechtsanwalt Herrn Dr. Peter Käb, aus Rostock gemäß der vorliegenden Abschätzung des Kostenrisikos in Höhe von zunächst 10.362,28 € das Normkontrollverfahren für die Gemeinde Mönchhagen zu betreiben.

Sollte sich die avisierte mögliche Kostenerhöhung auf Grund der Abrechnung auf Stundenbasis abzeichnen, ist die Gemeinde als Auftraggeber sofort durch den Auftragnehmer zu informieren.

Eine Forstsetzung der anwaltlichen Vertretung darf erst nach Bestätigung der Kostenerhöhung der Gemeinde erfolgen.

 

Im Haushaltsplan 2017 sind die voraussichtlichen Kosten für dieses Verfahren in Höhe von 10.362,28 € im Produktkonto 11104.5625300 nicht eingestellt. Über die Finanzierung aus Mehrerträgen/Mehreinzahlungen sowie Minderaufwendungen/ Minderauszahlungen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.

 

Der Aufwand schmälert das Ergebnis, durch die Auszahlung verringert sich der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen sowie der Bestand der liquiden Mittel.