Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das "Gebiete zwischen dem Friedhof im Südwesten  und der Goorstorfer Straße im Nordosten"

von Bentwisch:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 2. Änderung

des Bebauungsplans Nr. 5 der Gemeinde Bentwisch hat die Gemeindevertretung folgendem Ergebnis geprüft:

 


Während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und

§ 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5,

sind folgende Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, von den Behörden und

 sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen:

 

2.

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen

 

 

3.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM)

 

 

4.

Landkreis Rostock, Der Landrat

 

 

5.

Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow – Küste“

 

 

6.

EURAWASSER NORD GmbH

 

 

7.

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

 

9.

GDMcom mbH, FB Genehmigungswesen

 

 

10.

50Hertz Transmission GmbH

 

 

11.

HanseWerk AG

 

 

12.

Stadtwerke Rostock, Hauptabteilung Gas

 

 

13.

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

 

14.

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

 

 

Ausgeblieben sind die Stellungnahmen von:

 

1.

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege - Archäologie und Denkmalpflege - M-V

 

 

8.

E.DIS AG

 

 

Teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahmen von:

 

3.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM)

 

Die Zustimmung zur Satzung ohne weitere Hinweise enthielten die

Stellungnahmen von:

 

4.

Landkreis Rostock, Der Landrat

 

 

5.

Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow – Küste“

 

 

6.

EURAWASSER NORD GmbH

 

 

7.

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

 

9.

GDMcom mbH, FB Genehmigungswesen

 

 

10.

50Hertz Transmission GmbH

 

 

 

11.

HanseWerk AG

 

 

12.

Stadtwerke Rostock, Hauptabteilung Gas

 

 

13.

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

 

14.

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

 

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert

durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach

 § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der

Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.5 in Bentwisch für das Gebiet zwischen dem Friedhof im Südwesten und der Goorstorfer Straße im Nordosten in Bentwisch, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

4.

Die Begründung wird gebilligt.

 

5.

Dieser Beschluss ist  ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist auch anzugeben,

wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über

den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.