Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, die Voranfrage: Ist eine Bebauung des Flurstückes 117/1 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch straßenbegleitend mit einem Wohnhaus bauplanungsrechtlich zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB mit dem Hinweis zuzustimmen,

dass das anfallende Oberflächenwasser bei Aufschüttung des Grundstückes durch Anschluss an die öffentliche Regenwasserleitung abzuleiten ist.