Sitzung: 17.05.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung
nach § 36 BauGB, die Voranfrage: Ist eine Bebauung des Flurstückes 117/1 der
Flur 1 Gemarkung Bentwisch straßenbegleitend mit einem Wohnhaus
bauplanungsrechtlich zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB
mit dem Hinweis zuzustimmen,
dass das anfallende Oberflächenwasser bei Aufschüttung des Grundstückes durch Anschluss an die öffentliche Regenwasserleitung abzuleiten ist.