Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 9 „Biogasanlage Oberhagen“:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Rövershagen für die „Biogasanlage

Oberhagen“ soll geändert werden.

 

2.

Mit der Planänderung werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Verzicht auf die Festsetzung einer installierten Leistung von 1.250 kW,

- Änderung der festgesetzten Oberkante baulicher Anlagen von 32 m über HN

  (11 m   über  Gelände) auf 36 m über HN (15 m über Gelände),

- Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb des festgesetzten

  Sondergebietes,

- Erhöhung der Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,35

 

3.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 soll im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch

die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

5.

Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB von der Planungsabsicht öffentlich zu unterrichten.

 

6.

Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).