Sitzung: 08.05.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Beschluss 1:
Die
Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:
404,34 €
Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des
Haushaltsjahres bekannt werden
714,63 €
Entscheidung gem. § 7 Absatz 2 der Hauptsatzung
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stellt den
vom Rechnungsprüfungsausschuss am 22.03.2017 und am 19.04.2017 geprüften
Jahresabschluss der Gemeinde Mönchhagen
zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von
8.432.599,92 € fest.
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013.
und
Beschluss 4:
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt, die mit dem
Jahresabschluss 2013 gebildete zweckgebundene Ergebnisrücklage in Höhe von 26.500
€ für den Fensteraustausch in der Kita 2015/2016 zu verwenden.
Der Beschluss
VBE/325/185/2016/GMÖ vom 14.03.2016 wird dahingehend geändert, dass keine
Entnahme aus der Rücklage für investive Schlüsselzuweisungen erfolgt.