Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, dass folgende über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen als unabweisbar anerkannt werden:

404,34 € Aufwendungen, die gem. § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden

714,63 € Entscheidung gem. § 7 Absatz 2 der Hauptsatzung

 

und

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 22.03.2017 und am 19.04.2017 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mönchhagen

zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 8.432.599,92 € fest.

 

und

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013.

 

und

 

Beschluss 4:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt, die mit dem Jahresabschluss 2013 gebildete zweckgebundene Ergebnisrücklage in Höhe von 26.500 € für den Fensteraustausch in der Kita 2015/2016 zu verwenden.

Der Beschluss VBE/325/185/2016/GMÖ vom 14.03.2016 wird dahingehend geändert, dass keine Entnahme aus der Rücklage für investive Schlüsselzuweisungen erfolgt.