Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt der 3. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 3.1 für das Misch- und Gewerbegebiet „Am Dorfpark“, nördlich der Straße Unterdorf und westlich der B 105 mit den Planungszielen:

- Anpassung der Grundflächenzahl und Verschiebung der Baugrenzen,

- Anpassung der verkehrstechnischen Erschließung ausgehend von der Bundesstraße B 105

zu.

Im Rahmen der Änderung ist die ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächen sowie des Schmutzwassers zu regeln.

Gleiches gilt für die Bereitstellung des Löschwassers. Dabei ist durch den Vorhabenträger außer dem Objektschutz selbst,  die Differenz zwischen tatsächlich notwendiger Leistung des Grundschutzes und die durch die Gemeinde zur Verfügung gestellten Leistung von 24 m³/h  zu sichern. 

Die im Bebauungsplan festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel nachts von 45 bzw. 50 db bleiben Gegenstand des B-Planes und sind nicht zu ändern.

 

Durch den Vorhabenträger ist im Anschluss an die ausgewiesene Gewerbefläche (innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes) ein 2 m hoher Wall als Ausgleichsmaßnahme anzulegen und zu bepflanzen. Das Tankstellengelände ist im hinteren Bereich einzuzäunen. Die Pflege und Unterhaltung dieser Ausgleichsmaßnahme obliegt auf Dauer dem Vorhabenträger.

Die Herstellung der Erschließungsanlagen (Verzögerungsspur), das Umverlegen des Radweges im Bereich der Verzögerungsspur inkl. des erforderlichen Grunderwerbs sowie ggf. Flächentausch, inkl. aller notwendigen Abstimmungen dazu, hat ebenfalls durch den Vorhabenträger zu erfolgen.

Dier Gemeinde ist kostenneutral zu halten.

Die vorgenannten Regelungen sollen Bestandteil eines Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB werden.

 

Mit der 3. Änderung des B-Planes ist die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG in Rostock direkt durch den Vorhabenträger zu beauftragen.

Der Gemeinde dürfen aus dem Bauleitplanverfahren und aller sich daraus ergebenden Forderungen und Leistungen keinerlei Kosten entstehen.

Aus der  Zustimmung der Gemeinde lässt sich keine Gewähr ableiten, dass das Planungsziel erreicht wird.

Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren zu beenden, wenn zu erkennen ist, dass das Planungsziel nicht zu erreichen ist.

 

Vor Vertragsabschluss ist die Variante zur Preistafel (Art und Bauhöhe) der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen. Über die zu erwerbende Fläche für die Verzögerungsspur ist ein entsprechender Kaufantrag zu stellen.

 

und

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen fasst den folgenden Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr.3.1 der Gemeinde Mönchhagen (Aufstellungsbeschluss):

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 3.1 für das Misch- und Gewerbegebiet „Am Dorfpark“, nördlich der Straße Unterdorf und westlich der B 105 der Gemeinde Mönchhagen soll einer 3. Änderung unterzogen werden.

 

 

 

Es werden folgende Ziele angestrebt:

 

 

-

Anpassung der Grundflächenzahl und Verschiebung der Baugrenzen

 

 

-

Anpassung der verkehrstechnischen Erschließung ausgehend von der Bundesstraße B 105.

 

2.

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.

 

3.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).