Sitzung: 08.05.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt der 3.
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 3.1 für das Misch- und Gewerbegebiet „Am
Dorfpark“, nördlich der Straße Unterdorf und westlich der B 105 mit den
Planungszielen:
- Anpassung der Grundflächenzahl und
Verschiebung der Baugrenzen,
- Anpassung der verkehrstechnischen
Erschließung ausgehend von der Bundesstraße B 105
zu.
Im Rahmen der Änderung ist die ordnungsgemäße
Ableitung des Oberflächen sowie des Schmutzwassers zu regeln.
Gleiches gilt für die Bereitstellung des
Löschwassers. Dabei ist durch den Vorhabenträger außer dem Objektschutz
selbst, die Differenz zwischen
tatsächlich notwendiger Leistung des Grundschutzes und die durch die Gemeinde
zur Verfügung gestellten Leistung von 24 m³/h
zu sichern.
Die im Bebauungsplan festgesetzten
flächenbezogenen Schallleistungspegel nachts von 45 bzw. 50 db bleiben
Gegenstand des B-Planes und sind nicht zu ändern.
Durch den Vorhabenträger ist im Anschluss an
die ausgewiesene Gewerbefläche (innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes)
ein 2 m hoher Wall als Ausgleichsmaßnahme anzulegen und zu bepflanzen. Das
Tankstellengelände ist im hinteren Bereich einzuzäunen. Die Pflege und
Unterhaltung dieser Ausgleichsmaßnahme obliegt auf Dauer dem Vorhabenträger.
Die Herstellung der Erschließungsanlagen
(Verzögerungsspur), das Umverlegen des Radweges im Bereich der Verzögerungsspur
inkl. des erforderlichen Grunderwerbs sowie ggf. Flächentausch, inkl. aller
notwendigen Abstimmungen dazu, hat ebenfalls durch den Vorhabenträger zu
erfolgen.
Dier Gemeinde ist kostenneutral zu halten.
Die vorgenannten Regelungen sollen Bestandteil
eines Städtebaulichen Vertrages nach § 11 BauGB werden.
Mit der 3.
Änderung des B-Planes ist die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG in
Rostock direkt durch den Vorhabenträger zu beauftragen.
Der Gemeinde dürfen aus dem
Bauleitplanverfahren und aller sich daraus ergebenden Forderungen und
Leistungen keinerlei Kosten entstehen.
Aus der
Zustimmung der Gemeinde lässt sich keine Gewähr ableiten, dass das
Planungsziel erreicht wird.
Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren zu
beenden, wenn zu erkennen ist, dass das Planungsziel nicht zu erreichen ist.
Vor Vertragsabschluss ist die Variante zur
Preistafel (Art und Bauhöhe) der Gemeindevertretung zur Genehmigung vorzulegen.
Über die zu erwerbende Fläche für die Verzögerungsspur ist ein entsprechender
Kaufantrag zu stellen.
und
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen fasst den
folgenden Beschluss über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans
Nr.3.1 der Gemeinde Mönchhagen (Aufstellungsbeschluss):
1. |
Der Bebauungsplan Nr. 3.1 für das Misch- und Gewerbegebiet „Am
Dorfpark“, nördlich der Straße Unterdorf und westlich der B 105 der Gemeinde Mönchhagen soll einer 3.
Änderung unterzogen werden. |
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Es werden folgende Ziele angestrebt: |
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Anpassung der Grundflächenzahl und
Verschiebung der Baugrenzen |
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Anpassung der verkehrstechnischen Erschließung ausgehend von der
Bundesstraße B 105. |
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2. |
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist das die 3.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 3.1 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB durchzuführen. |
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3. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB). |
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