Sitzung: 08.05.2017 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt folgende Nutzungsordnung
für den Kleinbus:
Nutzungsordnung für den Kleinbus der Gemeinde Rövershagen
§ 1 Geltungsbereich
Die Nutzungsordnung gilt für den Kleinbus der Gemeinde Rövershagen mit dem amtlichen
Kennzeichen LRO-GR 222.
§ 2 Standort des Fahrzeuges
Grundsätzlich hat das Fahrzeug auf dem Gelände des Bauhofes zu stehen.
Das Fahrzeug hat nur an genehmigten Standorten zu stehen. Diese genehmigten Standorte
werden durch die Gemeinde Rövershagen festgelegt.
§ 3 Genehmigung von Fahrten
1. Die
Genehmigung von Fahrten ist mit schriftlichem Antrag bei der Gemeinde Rövershagen
über das Amt Rostocker Heide zwei Wochen vor Nutzung einzuholen. Antragsteller können
sein: ortsansässige Verein, die Grundschule, die KGS und die Kita.
Privatpersonen sind ausgeschlossen.
2.
Die Genehmigung kann nur erteilt werden,
wenn der Antragssteller den Fahrer benennt,
welcher
älter als 21 Jahre sein muss und eine gültige Fahrerlaubnis seit mindestens
zwei
Jahren
besitzt.
3.
Für die Nutzung des Fahrzeuges zur
Beförderung der Seniorinnen/Senioren zu
ihren
Veranstaltungen
wird der Betreuerin/dem Betreuer die Genehmigung für das jeweilige
Kalenderjahr
erteilt. Sie muss jährlich erneuert werden.
§ 4 Übergabe
1.
Der Nutzer kontrolliert bei Übergabe des
Fahrzeuges, dass das Fahrzeug in einem
ordnungsgemäßen
Zustand ist und bestätigt dies schriftlich dem Fahrzeugverantwortlichen.
Die
Übergabe hat immer im voll getankten Zustand zu erfolgen.
2.
Der Fahrzeugverantwortliche überprüft
gemäß Straßenverkehrsgesetz §21 StVG Absatz 1
Ziffer
2 den Führerschein des Fahrers vor Übergabe des Fahrzeuges.
Dieses
ist zu protokollieren.
3.
Das Fahrtenbuch ist auf aktuellem Stand
zu führen und regelmäßig beim Amt Rostocker Heide einzureichen (mindestens ein
Mal im Monat).
4.
Alle Mängel und
Beschädigungen sind im Fahrtenbuch aktenkundig mit Datum / Nutzer /
Unterschrift zu vermerken.
§ 5 Allgemeines
1. Der Verzehr von Speisen und Getränken im Fahrzeug ist untersagt.
2. Im Fahrzeug ist das Rauchen verboten.
3. Das Fahrzeug ist bei der Rückgabe im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es empfangen wurde.
Dies beinhaltet die Reinigung des Fahrzeuges und des Fahrzeuginneren.
§ 6
Abrechnung
Nutzer gemäß § 3 (1) zahlen die Kosten für die Betankung in voller Höhe.
Zusätzlich wird bei der Nutzung eine Pauschale je gefahrenen Kilometer in Höhe
von 0,25 Euro berechnet.
§ 7
Haftung
Sollte es zu einem Schadenfall mit dem Fahrzeug kommen, ist immer sofort die Polizei zu
verständigen. Wer einen Schaden verursacht oder eine Strafe auslöst, trägt alle entstandenen
Kosten und Aufwendungen, soweit sie nicht von einer Versicherung oder Dritten abgedeckt werden.
Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,
z.B. durch Alkoholeinfluss, bei denen die Versicherung eine Übernahme des Schadens ablehnen.
Bei geringfügigen Schäden (Bagatellschäden) entscheidet die Gemeinde Rövershagen im
Einzelfall mit dem/der betroffenen Nutzer/in, ob und in welchem Umfang eine Reparatur
erforderlich und sinnvoll ist bzw. ob und in welcher Höhe eine Ausgleichzahlung an die
Gemeinde Rövershagen zu leisten ist.
§ 8 Haftungsausschluss
Die Gemeinde Rövershagen lässt das Fahrzeug regelmäßig warten und auf Fahrtauglichkeit
überprüfen.
Jede/r Nutzer/in ist jedoch selbst für die Sicherheit und Fahrtauglichkeit des genutzten Fahrzeuges verantwortlich und hat sich ggf. vor Fahrantritt von der Fahrtauglichkeit zu überzeugen.
§ 9 Verbotene Nutzung
Das Fahrzeug darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln und/oder Medikamenten
(wenn durch diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird) benutzt werden.
§ 10 Ausschluss von der Nutzung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Gemeinde Rövershagen das Recht der Nutzung fristlos entziehen.
Wichtige Gründe können sein häufige Unfälle, Fahren unter Alkoholeinfluss, sonstige Verstöße gegen die Nutzungsordnung.
§ 11 Schlussbestimmung
Die Nutzungsordnung tritt am 01.06.2017 in Kraft.
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Bürgermeisterin
Gemeinde Rövershagen Ort,
Datum
Dr. V. Schöne
Als Fahrzeugverantwortliche werden benannt Herr Moldenhauer, Vertretung:
Herr Schott.
Die Pauschale je gefahrenen Kilometer beträgt 0,25 €
Die Nutzungsordnung tritt am 01.06.2017 in Kraft.