Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt folgende Nutzungsordnung für den Kleinbus:

 

Nutzungsordnung für den Kleinbus der Gemeinde Rövershagen

 

§ 1  Geltungsbereich

Die Nutzungsordnung gilt für den Kleinbus der Gemeinde Rövershagen mit dem amtlichen

Kennzeichen LRO-GR 222.

 

§ 2  Standort des Fahrzeuges

Grundsätzlich hat das Fahrzeug auf dem Gelände des Bauhofes zu stehen.

Das Fahrzeug hat nur an genehmigten Standorten zu stehen. Diese genehmigten Standorte

werden durch die Gemeinde Rövershagen festgelegt.

 

§ 3  Genehmigung von Fahrten

1.      Die Genehmigung von Fahrten ist mit schriftlichem Antrag bei der Gemeinde Rövershagen über das Amt Rostocker Heide zwei Wochen vor Nutzung einzuholen. Antragsteller können sein: ortsansässige Verein, die Grundschule, die KGS und die Kita. Privatpersonen sind ausgeschlossen.

 

2.      Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Antragssteller den Fahrer benennt,

welcher älter als 21 Jahre sein muss und eine gültige Fahrerlaubnis seit mindestens zwei

Jahren besitzt.

3.      Für die Nutzung des Fahrzeuges zur Beförderung der Seniorinnen/Senioren  zu ihren

Veranstaltungen wird der Betreuerin/dem Betreuer die Genehmigung für das jeweilige

Kalenderjahr erteilt. Sie muss jährlich erneuert werden.

 

§ 4  Übergabe

1.      Der Nutzer kontrolliert bei Übergabe des Fahrzeuges, dass das Fahrzeug in einem 

ordnungsgemäßen Zustand ist und bestätigt dies schriftlich dem Fahrzeugverantwortlichen.

Die Übergabe hat immer im voll getankten Zustand zu erfolgen.

2.      Der Fahrzeugverantwortliche überprüft gemäß Straßenverkehrsgesetz §21 StVG Absatz 1

Ziffer 2 den Führerschein des Fahrers vor Übergabe des Fahrzeuges.

Dieses ist zu protokollieren.

3.      Das Fahrtenbuch ist auf aktuellem Stand zu führen und regelmäßig beim Amt Rostocker Heide einzureichen (mindestens ein Mal im Monat).

4.      Alle Mängel und  Beschädigungen sind im Fahrtenbuch aktenkundig mit Datum / Nutzer /

Unterschrift zu vermerken.

 

§ 5 Allgemeines

1.  Der Verzehr von Speisen und Getränken im Fahrzeug ist untersagt.

2.  Im Fahrzeug ist das Rauchen verboten.

3.  Das Fahrzeug ist bei der Rückgabe im gleichen Zustand zurückzugeben, wie es empfangen wurde.

     Dies beinhaltet die Reinigung des Fahrzeuges und des Fahrzeuginneren.

 

§ 6  Abrechnung

Nutzer gemäß § 3 (1) zahlen die Kosten für die Betankung in voller Höhe.

Zusätzlich wird bei der Nutzung eine Pauschale je gefahrenen Kilometer in Höhe

von 0,25 Euro berechnet.

 

 

§ 7  Haftung

Sollte es zu einem Schadenfall mit dem Fahrzeug kommen, ist immer sofort die Polizei zu

verständigen. Wer einen Schaden verursacht oder eine Strafe auslöst, trägt alle entstandenen

 Kosten und Aufwendungen, soweit sie nicht von einer Versicherung oder Dritten abgedeckt werden.

Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,

z.B. durch Alkoholeinfluss, bei denen die Versicherung eine Übernahme des Schadens ablehnen. 

 

Bei geringfügigen Schäden (Bagatellschäden) entscheidet die Gemeinde Rövershagen  im

Einzelfall mit dem/der betroffenen Nutzer/in, ob und in welchem Umfang eine Reparatur

erforderlich und sinnvoll ist bzw. ob und in welcher Höhe eine Ausgleichzahlung an die

Gemeinde Rövershagen zu leisten ist.

 

§ 8  Haftungsausschluss

Die Gemeinde Rövershagen lässt das Fahrzeug regelmäßig warten und auf Fahrtauglichkeit

überprüfen.

Jede/r Nutzer/in ist jedoch selbst für die Sicherheit und Fahrtauglichkeit des genutzten Fahrzeuges verantwortlich und hat sich ggf. vor Fahrantritt von der Fahrtauglichkeit zu überzeugen.

 

§ 9 Verbotene Nutzung

Das Fahrzeug darf nicht unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln und/oder Medikamenten

(wenn durch diese die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt wird) benutzt werden.

 

§ 10 Ausschluss von der Nutzung

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Gemeinde Rövershagen das Recht der Nutzung fristlos entziehen.

Wichtige Gründe können sein häufige Unfälle, Fahren unter Alkoholeinfluss, sonstige Verstöße gegen die Nutzungsordnung.

 

§ 11 Schlussbestimmung

Die Nutzungsordnung tritt am 01.06.2017 in Kraft. 

 

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Bürgermeisterin Gemeinde Rövershagen                                                                      Ort, Datum

Dr. V. Schöne                                                                                     

 

 

Als Fahrzeugverantwortliche werden benannt Herr Moldenhauer, Vertretung: Herr Schott.

 

Die Pauschale je gefahrenen Kilometer beträgt 0,25 €

 

Die Nutzungsordnung tritt am  01.06.2017 in Kraft.