Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 für das Wohn-, Misch- und Sondergebiet „Swager sin Grund“:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

 

 

 

 

 

7

Polizeiinspektion Güstrow

 

21

Kirchenkreisverwaltung Güstrow

 

22

Katholische Christusgemeinde Rostock

 

 

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

3

Bergamt Stralsund

 

4

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

 

11

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

13

50Hertz Transmission GmbH

 

15

GDMcom

 

16

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

17

IHK Rostock

 

18

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

20

Handelsverband Nord

 

23

Gemeinde Mönchhagen

 

24

Gemeinde Blankenhagen

 

25

Gemeinde Gelbensande

 

26

Gemeinde Klein Kussewitz

 

27

Gemeinde Poppendorf

 

28

Hansestadt Rostock

 

29

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

 

Anregungen oder Bedenken von: (Behandlung siehe Anlage)

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

2

Hauptzollamt Stralsund

 

5

Straßenbauamt Stralsund

 

6

StALU Vorpommern

 

8

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

 

9

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

9

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

10

EURAWASSER Nord GmbH

 

12

E.DIS AG

 

14

HanseWerk AG

 

19

WBV Untere Warnow - Küste

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 5 Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Der Beschluss über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“ ist ortsüblich bekannt zu machen.