Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt der Übertragung einer Teilfläche von ca. 1.048 m² aus dem Flurstück 43/63 der Flur 1, Gemarkung Bentwisch für die öffentliche Erschließungsanlage des B-Plan-Gebietes Nr. 22 „Birkenweg“ in das Eigentum der Gemeinde Bentwisch zu.

Alle mit der Grundstücksübertragung im Zusammenhang stehenden Kosten wie z.B. Vermessungs- und Notarkosten sind vom Grundstückseigentümer zu zahlen. Die Kosten für die Grunderwerbsteuer sind ebenfalls vom Grundstückseigentümer der Gemeinde zu erstatten.