Sitzung: 18.04.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Zustimmung zum Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und der ECPM aus
Rostock für die Erschließung von Wohnbauflächen im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nummer 22 Birkenweg (Erweiterung NTK – Gebiet). Wesentliche
Bestandteile des Erschließungsvertrages sind die Verpflichtungen des
Erschließungsträgers zur Herstellung und Übertragung der öffentlichen
Erschließungsanlagen an die Gemeinde auf Kosten des Erschließungsträgers. Er
regelt die Art und den Umfang der Erschließung einschließlich Planung, Vergabe,
Bauleitung, Baudurchführung, Haftung und Verkehrssicherung, Mängelansprüche und
gibt entsprechende Sicherheitsleistungen um die Gemeinde von Ansprüchen Dritter
freizuhalten.
Die Bürgermeisterin und der 2. Stellvertreter
werden durch die Gemeindevertretung bevollmächtigt, den Erschließungsvertrag zu
unterzeichnen, nachdem der Notarvertrag ( Überlassungsvertrag ) zwischen dem
jetzigen Eigentümer und der Gemeinde Bentwisch zur kostenlosen Übertragung der
öffentlichen Flächen (Flurstück 43/631
1048 m² der Flur 1 der Gemarkung Bentwisch) unterzeichnet ist und alle
Bestandteile des Vertrages nach § 11 vorliegen.