Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Zustimmung zum Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und der ECPM aus Rostock für die Erschließung von Wohnbauflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 22 Birkenweg (Erweiterung NTK – Gebiet). Wesentliche Bestandteile des Erschließungsvertrages sind die Verpflichtungen des Erschließungsträgers zur Herstellung und Übertragung der öffentlichen Erschließungsanlagen an die Gemeinde auf Kosten des Erschließungsträgers. Er regelt die Art und den Umfang der Erschließung einschließlich Planung, Vergabe, Bauleitung, Baudurchführung, Haftung und Verkehrssicherung, Mängelansprüche und gibt entsprechende Sicherheitsleistungen um die Gemeinde von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

Die Bürgermeisterin und der 2. Stellvertreter werden durch die Gemeindevertretung bevollmächtigt, den Erschließungsvertrag zu unterzeichnen, nachdem der Notarvertrag ( Überlassungsvertrag ) zwischen dem jetzigen Eigentümer und der Gemeinde Bentwisch zur kostenlosen Übertragung der öffentlichen Flächen (Flurstück 43/631  1048 m² der Flur 1 der Gemarkung Bentwisch) unterzeichnet ist und alle Bestandteile des Vertrages nach § 11 vorliegen.