Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, für die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flurstück 68/76 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf notwendigen Verlegung des Erdkabels über die gemeindeeigenen Flurstücke 67 und 13/7 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf einen Gestattungsvertrag mit dem Nutzer, der JHPV GmbH aus Rostock, mit folgendem Inhalt abzuschließen:

-      Verlegung eines Erdkabels zum Anschluss einer Photovoltaikanlage an das Versorgungsnetz auf den Flurstücken 67 und 13/7 der Flur 1, Gemarkung Harmstorf

      ▪ in geschlossener Bauweise

      ▪ Verlegetiefe mind. 1,20 m

      ▪ Mindestabstand von der Fahrbahnkante für Kopflöcher an Straßen und Wegen

     von 1,50 m

-     Laufzeit des Vertrages 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und Option auf Verlängerung des Vertrages um weitere 10 Jahre

-     Überlassung der Nutzung der Solarstromanlage an Dritte

-     Durchführung von baulichen oder sonstigen Maßnahmen,  so dass Beeinträchtigungen vermieden werden und die allgemeine Sicherheit nicht beeinträchtigt wird

-     Zustimmung der Gemeinde zur Errichtung und zum Betrieb der Photovoltaikanlage erforderlichen Installationen

-     Zahlung eines einmaligen Nutzungsentgeltes von 5,00 €/lfd. Meter

     ▪ voraussichtlich Verlegung von ca. 20 Meter Erdkabel = 100,00 €

     ▪ bei Verlängerung von 10 Jahren Zahlung eines weiteren Nutzungsentgeltes in Höhe von   50,00 €

-     Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur dinglichen Sicherung des Leitungsrechts → Kostentragung durch den Nutzer

-     Einholung der Pächterzustimmung vor Unterzeichnung des Vertrages

-     Freihaltung der Gemeinde von jeglichen Kosten für die Errichtung, Betreibung und Unterhaltung der Photovoltaikanlage einschließlich des Erdkabels

-     Anzeige des Beginns der Bauarbeiten im Amt Rostocker Heide

-     Entfernung des Erdkabels auf den Grundstücken der Gemeinde bei Beendigung des Vertrages

-     Ausführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen

-     Straßen- und Gehwegreinigung nach Beendigung der Maßnahme

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt der Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten des Nutzers zu. Die Kosten sind vom Nutzer zu tragen.

 

Die Bürgermeisterin und der Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Gestattungsvertrag zu unterzeichnen.