Sitzung: 06.04.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
für die im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem
Flurstück 68/76 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf notwendigen Verlegung des
Erdkabels über die gemeindeeigenen Flurstücke 67 und 13/7 der Flur 1 Gemarkung
Harmstorf einen Gestattungsvertrag mit dem Nutzer, der JHPV GmbH aus Rostock,
mit folgendem Inhalt abzuschließen:
-
Verlegung eines Erdkabels zum Anschluss einer
Photovoltaikanlage an das Versorgungsnetz auf den Flurstücken 67 und 13/7 der
Flur 1, Gemarkung Harmstorf
▪ in geschlossener Bauweise
▪ Verlegetiefe mind. 1,20 m
▪ Mindestabstand von der
Fahrbahnkante für Kopflöcher an Straßen und Wegen
von 1,50 m
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Laufzeit des Vertrages 20 Jahre plus dem Jahr der
Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und Option auf Verlängerung des Vertrages
um weitere 10 Jahre
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Überlassung der Nutzung der Solarstromanlage an Dritte
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Durchführung von baulichen oder sonstigen
Maßnahmen, so dass Beeinträchtigungen
vermieden werden und die allgemeine Sicherheit nicht beeinträchtigt wird
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Zustimmung der Gemeinde zur Errichtung und zum Betrieb
der Photovoltaikanlage erforderlichen Installationen
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Zahlung eines einmaligen Nutzungsentgeltes von 5,00
€/lfd. Meter
▪ voraussichtlich Verlegung von ca.
20 Meter Erdkabel = 100,00 €
▪ bei Verlängerung von 10 Jahren
Zahlung eines weiteren Nutzungsentgeltes in Höhe von 50,00 €
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Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit
zur dinglichen Sicherung des Leitungsrechts → Kostentragung durch den
Nutzer
- Einholung der Pächterzustimmung vor Unterzeichnung des Vertrages
- Freihaltung der Gemeinde von jeglichen Kosten für die Errichtung,
Betreibung und Unterhaltung der Photovoltaikanlage einschließlich des Erdkabels
- Anzeige des Beginns der Bauarbeiten im Amt Rostocker Heide
- Entfernung des Erdkabels auf den Grundstücken der Gemeinde bei Beendigung
des Vertrages
- Ausführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen
- Straßen- und Gehwegreinigung nach Beendigung der Maßnahme
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt der
Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten
des Nutzers zu. Die Kosten sind vom Nutzer zu tragen.
Die Bürgermeisterin und der Stellvertreter
werden bevollmächtigt, den Gestattungsvertrag zu unterzeichnen.