Sitzung: 06.04.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ südlich der Hansestraße zwischen Neu
Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten der Gemeinde Bentwisch:
1. Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange zum Entwurf über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15
„Möbelmarkt Bentwisch“ der Gemeinde Bentwisch
hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis
geprüft.
Stellungnahmen der
Öffentlichkeit sind während der Auslegung des Entwurfs nicht eingegangen.
Die Gemeindevertretung
Bentwisch billigt den in der Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag.
Das Amt Rostocker Heide wird
beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von
Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht
berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722) sowie nach § 86 der Landesbauordnung
Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.
Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S.
28/29), beschließt die Gemeindevertretung Bentwisch die 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“, bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und den örtlichen Bauvorschriften
(Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben,
wo der Plan mit der Begründung während
der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.