Sitzung: 03.04.2017 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist die Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses auf dem Flurstück 109/3 der Flur 1 Gemarkung Mandelshagen? Aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.