Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Nutzungsänderung/zum Umbau des Bahnhofsgebäudes auf dem Flurstück 12/3 der Flur 2, Gemarkung Mönchhagen zur Unterkunft von Studenten und Schülern als Sonderbau aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 Abs. 2 BauGB zu.

Der Flächennutzungsplan bleibt hiervon unberührt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wird seitens der Gemeinde ausgeschlossen.

Die Stellplätze sollen weiter öffentlich genutzt werden können.

Die geänderte Stellungnahme ist dem Landkreis Rostock zuzusenden.

Der Beschluss VBE/663/265/2017/GMÖ vom 06.03.2017 wird aufgehoben.