Sitzung: 16.03.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Bentwisch für das Wohngebiet
„Birkenweg„
1. |
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22
der Gemeinde Bentwisch hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage
dargestellten Ergebnis geprüft. |
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Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil dieses
Beschlusses. |
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Die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher
Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von
diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu
diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten
Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen. |
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2. |
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach §
86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am
20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Gemeindevertretung den
Bebauungsplan Nr. 22 “Birkenweg“ in Bentwisch auf der Wohnbaufläche W 5 des
Flächennutzungsplans, westlich des Bebauungsplangebiets Nr. 5, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen
Bauvorschriften, als Satzung. |
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3. |
Die Begründung wird gebilligt. |
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4. |
Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen, nachdem
der städtebauliche Vertrag mit dem Erschließungsträger über die Erschließung
des Plangebietes unterzeichnet ist und durch den Erschließungsträger das Zertifikat für den
Erwerb der Kompensationsflächenäquivalente aus dem im B-Plan benannten
Ökokonto vorgelegt wird. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |