Sitzung: 16.03.2017 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
zweimal jährlich eine Arbeitsberatung mit dem Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft
Gelbensande mbH durchzuführen, jeweils eine ca. 4 Wochen vor der Abstimmung zum
Jahresbericht und eine im zweiten Quartal des Jahres.
Auf diesen Veranstaltungen berichtet der
Geschäftsführer zu folgenden Punkten:
Im zweiten Quartal: Bericht zum aktuellen Stand,
Vorhaben im aktuellen Jahr, Ziele für die weiteren Jahre, Aussagen zur
fünfjährigen Finanzplanung (gem. Gesellschaftsvertrag § 12),
Zum Jahresende: Erläuterung des
Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses des Vorjahres, Vorlage
Wirtschaftsplan für das folgende Jahr
Diese Arbeitsberatungen können jeweils am
gleichen Termin durchgeführt werden wie die Arbeitsberatung zur
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der GV: 13
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 3
Stimmenthaltungen: 2
und
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
zweimal jährlich eine Arbeitsberatung mit dem Geschäftsführer der
Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH durchzuführen, jeweils eine ca.
4 Wochen vor der Abstimmung zum Jahresbericht und eine im ersten Quartal des
Jahres.
Auf diesen Veranstaltungen berichtet der
Geschäftsführer zu folgenden Punkten:
Jahresanfang: Bericht zum aktuellen Stand,
Vorhaben im aktuellen Jahr, Ziele für die weiteren Jahre, Aussagen zur
fünfjährigen Finanzplanung (gem. Gesellschaftsvertrag § 12),
Jahresende: Erläuterung des Geschäftsberichtes
und des Jahresabschlusses des Vorjahres, Vorlage Wirtschaftsplan für das
folgende Jahr
Diese Arbeitsberatungen können jeweils am
gleichen Termin durchgeführt werden wie die Arbeitsberatung zur
Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der GV: 13
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 3
Stimmenthaltungen: 2
Herr Koppenhöle erwähnt, dass er sich
kommunalrechtlich beraten lassen wird.