Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage: Ist die Errichtung von 6 Wohngebäuden im Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Mandelshagen Baumkate auf dem Flurstück 33/5 der Flur 2 Blankenhagen gem. Lageplan möglich?  für die geplanten Gebäude 1 bis  5 das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu erteilen.

Die Errichtung des Gebäudes Nr. 6 wird wegen nicht ausreichend gesicherter Erschließung über einen nur 1,20 m breiten Anbindepunkt an die Erschließungsanlage aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB abgelehnt.

Die Gemeinde stellt eine Zustimmung zur Bebauung der Parzelle 6 in Aussicht, wenn die Erschließung für eine Wohnbebauung ausreichend gesichert wird.

Da es sich um eine Ortsdurchfahrt der Landesstraße handelt, sind die Auffahrten für jedes einzelne Grundstück beim Straßenbauamt zu beantragen.