Sitzung: 13.02.2017 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage:
Ist die Errichtung von 6 Wohngebäuden im Geltungsbereich der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung Mandelshagen Baumkate auf dem Flurstück 33/5 der Flur 2
Blankenhagen gem. Lageplan möglich? für die
geplanten Gebäude 1 bis 5 das gemeindliche
Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu erteilen.
Die Errichtung des Gebäudes Nr. 6 wird wegen
nicht ausreichend gesicherter Erschließung über einen nur 1,20 m breiten
Anbindepunkt an die Erschließungsanlage aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach §
34 BauGB abgelehnt.
Die Gemeinde stellt eine Zustimmung zur
Bebauung der Parzelle 6 in Aussicht, wenn die Erschließung für eine
Wohnbebauung ausreichend gesichert wird.
Da es sich um eine Ortsdurchfahrt der
Landesstraße handelt, sind die Auffahrten für jedes einzelne Grundstück beim
Straßenbauamt zu beantragen.