Sitzung: 02.02.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt
den Aufstellungsbeschluss zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch südlich der Hansestraße zwischen der Neu-
Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten Beschluss Nr.
VBE/594/085/2016/GBE vom 15.12.2016 mit folgenden Inhalt auf:
1. Für den nördlichen Bereich, bestehend aus
der Sondergebietsfläche Möbelmarkt sowie der angrenzenden, nicht mit
naturschutzfachlichen Maßnahmen belegten Grünfläche, soll der Bebauungsplan Nr.
15 „Möbelmarkt Bentwisch“ geändert werden. Das Plangebiet der 2. Änderung wird
begrenzt:
im Nordwesten:
durch die Neu Bartelsdorfer Straße,
im Nordosten: durch die Hansestraße,
im Osten: durch die Ortsumgehung Bentwisch,
im Süden: durch die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsflächen parallel
zur Autobahn A 19.
3. Der Geltungsbereich der 2. Änderung
umfasst eine Fläche von ca. 16 ha. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
4. Mit der Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung des Einrichtungshauses Höffner geschaffen
werden.
Im Zuge der
Änderung soll
- die zulässige Verkaufsfläche im Sondergebiet Möbelmarkt von 35.000
qm auf 45.000 qm angehoben werden, gleichzeitig sind die Anteile für
zulässige Randsortimente abzusenken, so dass für diese Sortimentsgruppen
keine Möglichkeit einer Flächenerweiterung eröffnet wird,
- die durch Leitungsrechte belegte Grünfläche südwestlich angrenzend
an das Baugebiet, teilweise für
eine eingeschränkte Nutzung als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung
Parkplatz überplant werden
Die Aufstellung der
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ soll im
Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung durchgeführt werden.
und
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Aufstellungs-, Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch südlich der Hansestraße zwischen
der Neu-Bartelsdorfer-Straße im Westen und der B 105 im Osten:
1. Mit der
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 soll die
planungsrechtliche Voraussetzung für den Um- und Ausbau des Einrichtungshauses
Höffner geschaffen werden. Dazu sollen die Baugrenzen (überbaubare
Grundstücksfläche) sowie die Abgrenzung der Flächen für Stellplätze an die
geänderte Gebäudekonzeption angepasst werden.
Die Änderung soll
im vereinfachten Verfahren auf Grundlage der §§ 10, 13 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 erfolgen.
2. Der Entwurf der
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ der Gemeinde
Bentwisch und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
soll nach § 13 Abs, 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden, da Art und Maß der
baulichen Nutzung bereits zulässig sind.
4. Die öffentliche
Auslegung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB.
5. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 13 Abs. 2
Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
die Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen.
5. Dieser Beschluss
ist ortsüblich bekannt zu machen.