Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den  Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch  südlich der Hansestraße zwischen der Neu- Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten Beschluss Nr. VBE/594/085/2016/GBE vom 15.12.2016 mit folgenden Inhalt auf:

 

1. Für den nördlichen Bereich, bestehend aus der Sondergebietsfläche Möbelmarkt sowie der angrenzenden, nicht mit naturschutzfachlichen Maßnahmen belegten Grünfläche, soll der Bebauungsplan Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ geändert werden. Das Plangebiet der 2. Änderung wird begrenzt:

im Nordwesten: durch die Neu Bartelsdorfer Straße,
im Nordosten: durch die Hansestraße,
im Osten: durch die Ortsumgehung Bentwisch,
im Süden: durch die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsflächen parallel zur Autobahn A 19.

3. Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 16 ha. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

4. Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Einrichtungshauses Höffner geschaffen werden.

Im Zuge der Änderung soll        

    • die zulässige Verkaufsfläche im Sondergebiet Möbelmarkt von 35.000 qm auf 45.000 qm angehoben werden, gleichzeitig sind die Anteile für zulässige Randsortimente abzusenken, so dass für diese Sortimentsgruppen keine Möglichkeit einer Flächenerweiterung eröffnet wird,
    • die durch Leitungsrechte belegte Grünfläche südwestlich angrenzend an das  Baugebiet, teilweise für eine eingeschränkte Nutzung als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz überplant werden 

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ soll im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung durchgeführt werden.

 

und

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch südlich der Hansestraße zwischen der Neu-Bartelsdorfer-Straße im Westen und der B 105 im Osten:

 

1. Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 soll die planungsrechtliche Voraussetzung für den Um- und Ausbau des Einrichtungshauses Höffner geschaffen werden. Dazu sollen die Baugrenzen (überbaubare Grundstücksfläche) sowie die Abgrenzung der Flächen für Stellplätze an die geänderte Gebäudekonzeption angepasst werden.

Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren auf Grundlage der §§ 10, 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert durch Artikel 6 des  Gesetzes vom 20.10.2015 erfolgen.

 

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ der Gemeinde Bentwisch und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB soll nach § 13 Abs, 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden, da Art und Maß der baulichen Nutzung bereits zulässig sind.

 

4. Die öffentliche Auslegung erfolgt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2  BauGB.

 

5. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2  BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen.

 

5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.