Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den Beschluss VBE/593/084/2016/GBE vom 15.12.2016 mit den folgenden Wortlaut auf, da an die Zustimmung der Gemeinde nach § 36 BauGB aus bauplanungsrechtlicher Sicht keine Bedingungen geknüpft werden dürfen.

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch das StALU MM Rostock  nach § 36 BauGB für das Vorhaben „Erweiterung des Umspannwerkes in Bentwisch für die 50 Hertz Transmission GmbH“ für die Errichtung und den Betrieb folgender Komponenten:

- ein 380/110-.kVTransformator mit einer Leistung von 300 MVA

- einer 380-kV-Drosselspule mit einer Leistung von 100 MVar

- zweier 30-kV-Drosselspulen mit einer Leistung von jeweils 75 MVar sowie

- einer Rücken-an-Rücken-Konverter-Anlage (B2B-Konverterstation)

das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) 3. BauGB unter folgenden Bedingungen zu erteilen:

1.            die gesicherte Erschließung des Vorhabenstandortes ist durch das Amt Carbäk zu bestätigen, da die Erschließungsanlagen und die Anbindung an eine öffentliche Verkehrsanlage auf der Gemarkung Neuendorf liegen.

2.            Die Gemeinde Bentwisch bittet die Genehmigungsbehörde um Aufnahme folgender Bedingung in die Genehmigung nach BImSchG:

Hinsichtlich der Zufahrtsstraßen, beginnend an den Abfahrtsrampen der Ortsumgehung bis zum Vorhabenstandort auf dem Territorium der Gemeinde Bentwisch,  ist  vor Baubeginn und nach Fertigstellung der Maßnahme, der Zustand der Straßen durch den Antragsteller ggf. durch ein entsprechendes Gutachten zu dokumentieren.

Die während der Bauphase entstandenen Schäden an den Verkehrseinrichtungen sind durch den Antragsteller danach               

                a) zu seinen Lasten zu beseitigen

                               oder

                b) der Gemeinde als Geldleistung im Rahmen eines Zuschusses für den geplanten                             Ausbau der einzelnen Straßenanlagen auf dem Territorium der Gemeinde Bentwisch zu übergeben.

 

UND

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch das StALU MM Rostock  nach § 36 BauGB für das Vorhaben „Erweiterung des Umspannwerkes in Bentwisch für die 50Hertz Transmission GmbH“ für die Errichtung und den Betrieb folgender Komponenten:

- ein 380/110-.kVTransformator mit einer Leistung von 300 MVA

- einer 380-kV-Drosselspule mit einer Leistung von 100 MVar

- zweier 30-kV-Drosselspulen mit einer Leistung von jeweils 75 MVar sowie

- einer Rücken-an-Rücken-Konverter-Anlage (B2B-Konverterstation)

das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) 3. BauGB zu erteilen:

Die Gemeinde weißt darauf hin, dass die gesicherte Erschließung des Vorhabenstandortes nur durch das Amt Carbäk bestätigt werden kann, da die Erschließungsanlagen und die Anbindung an eine öffentliche Verkehrsanlage auf der Gemarkung Neuendorf liegen.