Sitzung: 02.02.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den
Beschluss VBE/593/084/2016/GBE vom 15.12.2016 mit den folgenden Wortlaut auf,
da an die Zustimmung der Gemeinde nach § 36 BauGB aus bauplanungsrechtlicher
Sicht keine Bedingungen geknüpft werden dürfen.
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung
durch das StALU MM Rostock nach § 36
BauGB für das Vorhaben „Erweiterung des Umspannwerkes in Bentwisch für die 50
Hertz Transmission GmbH“ für die Errichtung und den Betrieb folgender Komponenten:
- ein 380/110-.kVTransformator mit einer Leistung von 300 MVA
- einer 380-kV-Drosselspule mit einer Leistung von 100 MVar
- zweier 30-kV-Drosselspulen mit einer Leistung von jeweils 75 MVar sowie
- einer Rücken-an-Rücken-Konverter-Anlage (B2B-Konverterstation)
das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) 3. BauGB unter folgenden
Bedingungen zu erteilen:
1. die gesicherte
Erschließung des Vorhabenstandortes ist durch das Amt Carbäk zu bestätigen, da
die Erschließungsanlagen und die Anbindung an eine öffentliche Verkehrsanlage
auf der Gemarkung Neuendorf liegen.
2. Die Gemeinde Bentwisch
bittet die Genehmigungsbehörde um Aufnahme folgender Bedingung in die
Genehmigung nach BImSchG:
Hinsichtlich der Zufahrtsstraßen, beginnend an den Abfahrtsrampen der
Ortsumgehung bis zum Vorhabenstandort auf dem Territorium der Gemeinde
Bentwisch, ist vor Baubeginn und nach Fertigstellung der
Maßnahme, der Zustand der Straßen durch den Antragsteller ggf. durch ein
entsprechendes Gutachten zu dokumentieren.
Die während der Bauphase entstandenen Schäden an den
Verkehrseinrichtungen sind durch den Antragsteller danach
a) zu seinen Lasten
zu beseitigen
oder
b) der Gemeinde als
Geldleistung im Rahmen eines Zuschusses für den geplanten Ausbau der einzelnen Straßenanlagen auf dem
Territorium der Gemeinde Bentwisch zu übergeben.
UND
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im
Rahmen der Beteiligung durch das StALU MM Rostock nach § 36 BauGB für das Vorhaben „Erweiterung
des Umspannwerkes in Bentwisch für die 50Hertz Transmission GmbH“ für die
Errichtung und den Betrieb folgender Komponenten:
- ein 380/110-.kVTransformator mit einer
Leistung von 300 MVA
- einer 380-kV-Drosselspule mit einer Leistung
von 100 MVar
- zweier 30-kV-Drosselspulen mit einer Leistung
von jeweils 75 MVar sowie
- einer Rücken-an-Rücken-Konverter-Anlage
(B2B-Konverterstation)
das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) 3.
BauGB zu erteilen:
Die Gemeinde weißt darauf hin, dass die
gesicherte Erschließung des Vorhabenstandortes nur durch das Amt Carbäk
bestätigt werden kann, da die Erschließungsanlagen und die Anbindung an eine
öffentliche Verkehrsanlage auf der Gemarkung Neuendorf liegen.