Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung und Teilaufhebung des VE-Planes Nr. 6 "für den Motelstandort an der (ehemaligen) B 105 am nordöstlichen Ortsteil von Bentwisch":

 

1.

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 6 aus den vorliegenden Äußerungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

keine Stellungnahme abgegeben haben:

 

 

24

Ev.-Luth. Kirche

 

25

Katholische Christusgemeinde

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

3

Deutscher Wetterdienst

 

4

Bergamt Stralsund

 

5

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

 

6

Straßenbauamt Stralsund

 

9

Polizeiinspektion Güstrow

 

11

LK Rostock, untere Wasserbehörde

 

11

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

 

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenbau

 

11

LK Rostock, untere Denkmalschutzbehörde

 

16

50Hertz Transmission GmbH

 

17

HanseWerk AG

 

18

GDMcom

 

19

Vodafone Kabel Deutschland GmbH

 

20

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

21

IHK Rostock

 

22

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern

 

23

WBV Untere Warnow - Küste

 

26

Amt für Raumordnung und Landesplanung Region Rostock

 

27

Gemeinde Mönchhagen

 

28

Gemeinde Klein Kussewitz

 

29

Gemeinde Broderstorf

 

30

Hansestadt Rostock

 

 

Anregungen oder Hinweise von: (Behandlung siehe Anlage)

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

2

Hauptzollamt Stralsund

 

7

StALU Mittleres Mecklenburg

 

8

Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V

 

10

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

 

11

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

11

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

 

12

EURAWASSER Nord GmbH

 

13

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

14

Stadtwerke Rostock AG

 

15

E.DIS AG

 

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage (20 Seiten) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung und Teilaufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 6, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

Die Bekanntmachung der 1. Änderung und Teilaufhebung des VE-Planes Nr. 6 erfolgt nach Erfüllung folgender Festlegungen im § S 3 Absatz 4 des Durchführungsvertrages zum VE-Plan Nr. 6.

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, das vorhandene Ausgleichsdefizit in Höhe von 4.459 m² Kompensationsflächenäquivalent von einem bei der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde geführten Ökokonto abzubuchen.

Der Vertrag mit dem Ökokontoinhaber ist der Gemeinde Bentwisch und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock nachzuweisen.