Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Bentwisch für das Wohngebiet „Birkenweg„

1.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Bentwisch hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.

 

 

Die Anlage mit der Begründung der Entscheidung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

2.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 22 “Birkenweg“ in Bentwisch auf der Wohnbaufläche W 5 des Flächennutzungsplans, westlich des Bebauungsplangebiets Nr. 5, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, nachdem der städtebauliche Vertrag mit dem Erschließungsträger über die Erschließung des Plangebietes unterzeichnet ist, damit die Ableitung des Niederschlagswassers geregelt ist und durch den Erschließungsträger das Zertifikats für den Erwerb der Kompensationsflächenäquivalente aus dem im B-Plan benannten Ökokonto vorgelegt wird.

Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.