Sitzung: 02.02.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der
Voranfrage: Ist der Neubau einer Bio-Kläranlage und die Erweiterung des
Parkplatzes für den ortsgebundenen gewerblichen Betrieb auf den Flurstücken
99/2, 100, 101, 102 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf zulässig? nur für die Flurstücke 99/2 und 103 der
Flur 1 Gemarkung Albertsdorf nach § 35 (2) BauGB zu.
Der Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der
Flurstücke 100 bis 102 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf lehnt die Gemeinde zum
Schutz der dort vorhandenen Wohnbebauung ab.