Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist der Neubau einer Bio-Kläranlage und die Erweiterung des Parkplatzes für den ortsgebundenen gewerblichen Betrieb auf den Flurstücken 99/2, 100, 101, 102 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf zulässig? nur für die Flurstücke 99/2 und 103 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf nach § 35 (2) BauGB zu.

Der Errichtung eines Parkplatzes im Bereich der Flurstücke 100 bis 102 der Flur 1 Gemarkung Albertsdorf lehnt die Gemeinde zum Schutz der dort vorhandenen Wohnbebauung ab.