Sitzung: 02.02.2017 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die
Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, der Voranfrage: Ist der Neubau eines EFH auf dem Flurstück 72/3 der Flur
4 Gemarkung Bentwisch zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34
BauGB zu.