Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt  im Rahmen der Beteiligung durch die Untere  Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist der Neubau eines EFH auf dem Flurstück 72/3 der Flur 4 Gemarkung Bentwisch zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.