Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt Teil I des Beschlusses VFA/647/996/2016/GBE vom 07.04.2016 mit dem Wortlaut

 

„Die Gemeinde Bentwisch beschließt, den Anteil der Gemeinde Bentwisch an der Gesamtfinanzierung des Neubaus des Verwaltungsgebäudes am Standort Gelbensande mit 42,9723 % auf der Grundlage der Berechnung nach der durchschnittlichen Steuerkraftmesszahl 2010 bis 2015 als zusätzliche Amtsumlage über eine Laufzeit von 30 Jahren zu leisten. Die benötigten finanziellen Mittel sind in den Folgejahren in die Haushalte einzustellen.“

 

aufzuheben.

 

und

 

und beschließt aufgrund der Dringlichkeit (Amtsausschuss am 18.01.2017), den Anteil der Gemeinde Bentwisch an der Gesamtfinanzierung des Neubaus des Verwaltungsgebäudes am Standort Gelbensande mit 42,9723 % auf der Grundlage der Berechnung nach der durchschnittlichen Steuerkraftmesszahl 2010 bis 2015 als zusätzliche Amtsumlage über eine Laufzeit von 10 Jahren zu leisten. Die benötigten finanziellen Mittel sind in den Folgejahren in die Haushalte einzustellen.

Für den laufenden Aufwand sind zweckgebunden Rücklagen zu bilden. Die Höhe ergibt sich aus dem Finanzhaushalt ab 2015 fortfolgende.