Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den folgenden Abwägungs- und abschließenden Beschluss zur Festlegungs- und Einbeziehungssatzung östlich der B 105 westlich der Bahnstrecke Rostock-Stralsund:

1.

Die zum Entwurf der Festlegungs- und Einbeziehungssatzung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

keine Stellungnahme abgegeben haben:

7

Polizeiinspektion Güstrow

14

E.DIS AG

20

Deutsche Post

22

Regionalbus Rostock GmbH

keine Anregungen oder Bedenken von:

3

Bergamt Stralsund

4

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege M-V

9

Landesbeauftragter für Eisenbahnaufsicht

11

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

11

LK Rostock, untere Wasserbehörde

11

LK Rostock, untere Bodenschutzbehörde

13

Deutsche Telekom Technik GmbH

15

50Hertz Transmission GmbH

17

GDMcom

19

WBV Untere Warnow - Küste

Anregungen oder Bedenken von: (Behandlung siehe Anlage)

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

2

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V

5

Straßenbauamt Stralsund

6

StALU Mittleres Mecklenburg

8

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V

10

Eisenbahn-Bundesamt

11

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr, SG Straßenverkehr

12

EURAWASSER Nord GmbH

16

HanseWerk AG

18

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

21

Deutsche Bahn AG DB Immobilien

23

Einzelstellungnahme Öffentlichkeit

24

Einzelstellungnahme Öffentlichkeit

2.

Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe, in Kenntnis zu setzen.

4.

Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile sowie die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil“, für das Gebiet östlich der B 105 und westlich der Bahnstrecke Rostock-Stralsund, unter Herausnahme der Grundstücke südlich der Straße Oberdorf als Satzung.

5.

Die Begründung wird gebilligt.

6.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Feststellungs- und Einbeziehungssatzung ortsüblich bekanntzumachen, nachdem  eine Vereinbarung mit der LAROA GMBH zur Schaffung einer Wendemöglichkeit für  Ver- und Entsorgungsfahrzeuge inklusive kommunaler Winterdienstfahrzeuge sowie eines Mülltonnenstandplatzes und über die Herstellung  eines oberirdischen Hydranten zur Sicherung der Löschwasserversorgung geschlossen wurde.

Bei der Bekanntmachung ist  auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.