Sitzung: 23.01.2017 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den folgenden Abwägungs- und abschließenden Beschluss zur Festlegungs- und Einbeziehungssatzung östlich der B 105 westlich der Bahnstrecke Rostock-Stralsund:
Die zum Entwurf der Festlegungs-
und Einbeziehungssatzung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit
folgendem Ergebnis geprüft: |
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keine Stellungnahme
abgegeben haben: |
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7 |
Polizeiinspektion Güstrow |
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14 |
E.DIS AG |
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20 |
Deutsche Post |
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22 |
Regionalbus Rostock GmbH |
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keine Anregungen oder
Bedenken von: |
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3 |
Bergamt Stralsund |
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4 |
Landesamt für Kultur und
Denkmalpflege M-V |
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9 |
Landesbeauftragter für
Eisenbahnaufsicht |
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11 |
LK Rostock, Amt für
Kreisentwicklung |
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11 |
LK Rostock, untere Wasserbehörde |
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11 |
LK Rostock, untere
Bodenschutzbehörde |
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13 |
Deutsche Telekom Technik GmbH |
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15 |
50Hertz Transmission GmbH |
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17 |
GDMcom |
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19 |
WBV Untere Warnow - Küste |
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Anregungen oder Bedenken
von: (Behandlung siehe Anlage) |
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1 |
Landesamt für innere Verwaltung
M-V |
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2 |
Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Digitalisierung M-V |
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5 |
Straßenbauamt Stralsund |
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6 |
StALU Mittleres Mecklenburg |
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8 |
Landesamt für zentrale Aufgaben
und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V |
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10 |
Eisenbahn-Bundesamt |
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11 |
LK Rostock, Amt für Straßenbau
und Verkehr, SG Straßenverkehr |
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12 |
EURAWASSER Nord GmbH |
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16 |
HanseWerk AG |
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18 |
Warnow-Wasser- und
Abwasserverband |
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21 |
Deutsche Bahn AG DB Immobilien |
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23 |
Einzelstellungnahme
Öffentlichkeit |
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24 |
Einzelstellungnahme
Öffentlichkeit |
2. |
Das Ergebnis der Abwägung ist
dem Beschluss als Anlage beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieses
Beschlusses. |
3. |
Das Amt Rostocker Heide
wird beauftragt die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der
Gründe, in Kenntnis zu setzen. |
4. |
Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden
ist, beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Mönchhagen
über die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile sowie
die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil“, für das Gebiet östlich der B 105 und westlich der
Bahnstrecke Rostock-Stralsund, unter Herausnahme der Grundstücke südlich der
Straße Oberdorf als Satzung. |
5. |
Die Begründung wird gebilligt. |
6. |
Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss
über die Feststellungs- und Einbeziehungssatzung ortsüblich bekanntzumachen, nachdem
eine Vereinbarung mit der LAROA GMBH zur Schaffung einer
Wendemöglichkeit für Ver- und
Entsorgungsfahrzeuge inklusive kommunaler Winterdienstfahrzeuge sowie eines
Mülltonnenstandplatzes und über die Herstellung eines oberirdischen Hydranten zur Sicherung
der Löschwasserversorgung geschlossen wurde. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Satzung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. |