Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, den folgenden Abwägungs- und abschließenden Beschluss für die Außenbereichssatzung der Gemeinde Mönchhagen für den bebauten Bereich Heidekrug zu fassen:

 

1.

Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Außenbereichssatzung der Gemeinde Mönchhagen über den bebauten Bereich Heidekrug hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nicht eingegangen.

 

 

Die Anlage mit der Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

2.

Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Gemeindevertretung die Außenbereichssatzung über den bebauten Bereich Heidekrug, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte, als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.