Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt gem. § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 entsprechend der Anlagen.

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande

für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12.01.2017 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde   folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

 

1.545.800 EUR

1.593.200 EUR

-47.400 EUR

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

    der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

 

0 EUR

0 EUR

0 EUR

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf

    die Einstellung in Rücklagen auf

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

 

-47.400  EUR

          0 EUR

47.400  EUR

          0 EUR

2. im Finanzhaushalt

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

    die ordentlichen Auszahlungen auf

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

 

1.451.300 EUR

1.385.400 EUR

65.900 EUR

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

    der Saldo der außerordentlichen  Ein- und Auszahlungen auf

 

0 EUR

0 EUR

0 EUR

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

18.500 EUR

43.00 EUR

-24.500 EUR

d) der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

    (Veränderung der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der

     Zahlungsfähigkeit) auf

 

 

 

41.400 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden auf 145.100 € festgesetzt.

 

 

                                                                           § 5 Steuersätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer                                                                                                     

a)     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                                

(Grundsteuer A) auf                                                                                 290 v.H.

b)     für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                                 365 v.H.

 

2.     Gewerbesteuer auf                                                                                          300 v.H.

 

 

 

§6  Wertgrenze für Investitionen

 

Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  1.000 EUR netto festgesetzt.

 

 

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,2000  Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug - vorläufig

 

8.578.065 EUR

 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

 

8.588.257 EUR

 

und zum 31.12. des Haushaltsjahres

8.559.357 EUR

 

 

§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit

 

1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

4.Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten berechtigen zu  Mehraufwendungen für Abschreibungen innerhalb eines Produktes.

 

§ 10 Echte Deckungsfähigkeit

 

1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.

 

2.Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am -----------  erteilt.

 

 

 

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Gelbensande, den 12.01.2017                                                      Lutz Koppenhöle

                                                                                                              Bürgermeister

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