Sitzung: 15.12.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt:
1. |
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 für das
„Gewerbegebiet und Industrie- gebiet“ westlich der Ortsumgehung und nördlich des
Hanse-Centers“ wird als weitere Arbeitsgrundlage bestätigt. |
2. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4
Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf von der Planungsabsicht zu unterrichten und
zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. |
3. |
Die Öffentlichkeit ist nach § 3
Abs. 1 BauGB durch Bereitstellung des Vorentwurfs zur öffentlichen
Einsichtnahme von der Planungsabsicht zu unterrichten. |