Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt:

 

1.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 20 für das „Gewerbegebiet und Industrie-

gebiet“ westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hanse-Centers“ wird als weitere Arbeitsgrundlage bestätigt.

 

2.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf von der Planungsabsicht zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

3.

Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Bereitstellung des Vorentwurfs zur öffentlichen Einsichtnahme von der Planungsabsicht zu unterrichten.