Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt:

 

1.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 21 für das „Wohngebiet westlich der L182/Stralsunder Straße und nördlich des Hotels „An der Hasenheide“ wird als weitere Arbeitsgrundlage bestätigt.

 

2.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf von der Planungsabsicht zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

3.

Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Bereitstellung des Vorentwurfs zur öffentlichen Einsichtnahme von der Planungsabsicht zu unterrichten.