Sitzung: 15.12.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt:
1. |
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 21 für das „Wohngebiet
westlich der L182/Stralsunder Straße und nördlich des Hotels „An der
Hasenheide“ wird als weitere Arbeitsgrundlage bestätigt. |
2. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4
Abs. 1 BauGB mit dem Vorentwurf von der Planungsabsicht zu unterrichten und
zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. |
3. |
Die Öffentlichkeit ist nach § 3
Abs. 1 BauGB durch Bereitstellung des Vorentwurfs zur öffentlichen
Einsichtnahme von der Planungsabsicht zu unterrichten. |