Sitzung: 15.12.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt, gegenüber dem Finanzamt
Ribnitz-Damgarten folgende Optionserklärung
abzugeben:
Hiermit erklärt die Gemeinde Bentwisch, dass
entsprechend § 27 Abs. 22 UStG für sämtliche nach dem 01.01.2017 und bis zum
31.12.2020 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren
Leistungen § 2 Abs. 3 UstG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen
soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der
Gemeinde Bentwisch gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden
kann.
Die Bürgermeisterin und Ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die Erklärung zu unterzeichnen