Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, gegenüber dem Finanzamt

Ribnitz-Damgarten folgende Optionserklärung abzugeben:

 

Hiermit erklärt die Gemeinde Bentwisch, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG für sämtliche nach dem 01.01.2017 und bis zum 31.12.2020 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UstG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde Bentwisch gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.

 

Die Bürgermeisterin und Ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die Erklärung zu unterzeichnen