Sitzung: 15.12.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB durch die untere Bauaufsichtsbehörde die
Voranfrage: Ist die Nutzungsänderung des vorhanden Nebengebäudes zu einem
Wohngebäude bauplanungsrechtlich auf dem Flurstück 54/10 der Flur 1 Gemarkung
Neu Bartelsdorf zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB
zuzustimmen.
Die Gemeinde weißt auf die Zustimmungspflicht durch die oberste Landesstraßenbaubehörde gem. Festsetzung in der Innenbereichssatzung für die Ortslage Neu Bartelsdorf hin.