Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die untere Bauaufsichtsbehörde die Voranfrage: Ist die Nutzungsänderung des vorhanden Nebengebäudes zu einem Wohngebäude bauplanungsrechtlich auf dem Flurstück 54/10 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zuzustimmen.

Die Gemeinde weißt auf die Zustimmungspflicht durch die oberste Landesstraßenbaubehörde gem. Festsetzung in der Innenbereichssatzung für die Ortslage Neu Bartelsdorf hin.