Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch  südlich der Hansestraße zwischen der Neu- Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten:

 

1.    Für den nördlichen Bereich, bestehend aus der Sondergebietsfläche Möbelmarkt sowie der angrenzenden, nicht mit naturschutzfachlichen Maßnahmen belegten Grünfläche, soll der Bebauungsplan Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ geändert werden. Das Plangebiet der 2. Änderung wird begrenzt:

     im Nordwesten: durch die Neu Bartelsdorfer Straße,
im Nordosten: durch die Hansestraße,
im Osten: durch die Ortsumgehung Bentwisch,
im Süden: durch die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsflächen parallel zur Autobahn A 19.

2.    Der Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 16 ha. Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

3.    Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Einrichtungshauses Höffner geschaffen werden.

      Im Zuge der Änderung soll               

      • die zulässige Verkaufsfläche im Sondergebiet Möbelmarkt von 35.000 qm auf  45.000 qm angehoben werden, gleichzeitig sind die Anteile für zulässige Randsortimente abzusenken, so dass für diese Sortimentsgruppen keine Möglichkeit einer Flächenerweiterung eröffnet wird,

      • die durch Leitungsrechte belegte Grünfläche südwestlich angrenzend an das  Baugebiet, teilweise für eine eingeschränkte Nutzung als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz überplant werden        

 

      Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ soll im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung durchgeführt werden.