Sitzung: 15.12.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Möbelmarkt
Bentwisch südlich der Hansestraße
zwischen der Neu- Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten:
1.
Für den
nördlichen Bereich, bestehend aus der Sondergebietsfläche Möbelmarkt sowie der
angrenzenden, nicht mit naturschutzfachlichen Maßnahmen belegten Grünfläche,
soll der Bebauungsplan Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ geändert werden. Das
Plangebiet der 2. Änderung wird begrenzt:
im Nordwesten: durch die Neu Bartelsdorfer
Straße,
im Nordosten: durch die Hansestraße,
im Osten: durch die Ortsumgehung Bentwisch,
im Süden: durch die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsflächen parallel
zur Autobahn A 19.
2.
Der
Geltungsbereich der 2. Änderung umfasst eine Fläche von ca. 16 ha. Der als
Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
3.
Mit der
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des
Einrichtungshauses Höffner geschaffen werden.
Im
Zuge der Änderung soll
•
die zulässige Verkaufsfläche im Sondergebiet Möbelmarkt von 35.000 qm auf 45.000 qm angehoben werden, gleichzeitig sind
die Anteile für zulässige Randsortimente abzusenken, so dass für diese
Sortimentsgruppen keine Möglichkeit einer Flächenerweiterung eröffnet wird,
•
die durch Leitungsrechte belegte Grünfläche südwestlich angrenzend an das Baugebiet, teilweise für eine eingeschränkte
Nutzung als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz überplant werden
Die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“
soll im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung durchgeführt werden.