Sitzung: 15.12.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im
Rahmen der Beteiligung durch das Stalu MM Rostock nach § 36 BauGB für das Vorhaben „Erweiterung
des Umspannwerkes in Bentwisch für die 50 Hertz Transmission GmbH“ für die
Errichtung und den Betrieb folgender Komponenten:
- ein 380/110-.kVTransformator mit einer
Leistung von 300 MVA
- einer 380-kV-Drosselspule mit einer Leistung
von 100 MVar
- zweier 30-kV-Drosselspulen mit einer Leistung
von jeweils 75 MVar sowie
- einer Rücken-an-Rücken-Konverter-Anlage
(B2B-Konverterstation)
das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) 3.
BauGB unter folgenden Bedingungen zu erteilen:
- die gesicherte Erschließung
des Vorhabenstandortes ist durch das Amt Carbäk zu bestätigen, da die
Erschließungsanlagen und die Anbindung an eine öffentliche Verkehrsanlage
auf der Gemarkung Neuendorf liegen.
- Die Gemeinde
Bentwisch bittet die Genehmigungsbehörde um Aufnahme folgender Bedingung
in die Genehmigung nach BImSchG:
Hinsichtlich der Zufahrtsstraßen, beginnend an den
Abfahrtsrampen der Ortsumgehung bis zum
Vorhabenstandort auf dem Territorium der Gemeinde Bentwisch, ist
vor Baubeginn und nach
Fertigstellung der Maßnahme, der Zustand der Straßen durch den Antragsteller
ggf. durch ein entsprechendes
Gutachten zu dokumentieren.
Die während der Bauphase entstandenen Schäden an den
Verkehrseinrichtungen sind durch den Antragsteller danach
a) zu seinen Lasten zu beseitigen
oder
b)
der Gemeinde als Geldleistung im Rahmen eines Zuschusses für den
geplanten Ausbau
der einzelnen Straßenanlagen auf dem Territorium
der Gemeinde Bentwisch zu übergeben.