Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch das Stalu MM Rostock  nach § 36 BauGB für das Vorhaben „Erweiterung des Umspannwerkes in Bentwisch für die 50 Hertz Transmission GmbH“ für die Errichtung und den Betrieb folgender Komponenten:

- ein 380/110-.kVTransformator mit einer Leistung von 300 MVA

- einer 380-kV-Drosselspule mit einer Leistung von 100 MVar

- zweier 30-kV-Drosselspulen mit einer Leistung von jeweils 75 MVar sowie

- einer Rücken-an-Rücken-Konverter-Anlage (B2B-Konverterstation)

das gemeindliche Einvernehmen nach § 35 (1) 3. BauGB unter folgenden Bedingungen zu erteilen:

  1. die gesicherte Erschließung des Vorhabenstandortes ist durch das Amt Carbäk zu bestätigen, da die Erschließungsanlagen und die Anbindung an eine öffentliche Verkehrsanlage auf der Gemarkung Neuendorf liegen.
  2. Die Gemeinde Bentwisch bittet die Genehmigungsbehörde um Aufnahme folgender Bedingung in die Genehmigung nach BImSchG:

        Hinsichtlich der Zufahrtsstraßen, beginnend an den Abfahrtsrampen der Ortsumgehung bis   zum Vorhabenstandort auf dem Territorium der Gemeinde Bentwisch,  ist  vor Baubeginn und               nach Fertigstellung der Maßnahme, der Zustand der Straßen durch den Antragsteller ggf.        durch ein entsprechendes Gutachten zu dokumentieren.

                Die während der Bauphase entstandenen Schäden an den

                Verkehrseinrichtungen sind durch den Antragsteller danach   

               a) zu seinen Lasten zu beseitigen

                               oder

                               b) der Gemeinde als Geldleistung im Rahmen eines Zuschusses für den

                            geplanten Ausbau der einzelnen Straßenanlagen auf dem Territorium

                           der Gemeinde Bentwisch zu übergeben.