Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

6. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V)  sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG)  in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen  vom …………………….und Anzeige bei der Rechtsaufsicht  die folgende  6. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 15.12.2015 wie folgt geändert:

 In § 3 (2)  Satz 2 wird der Gebührensatz 17,18 €/ha durch den Gebührensatz 22,84 €/ha ersetzt.

 

  III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

 

Bentwisch, den ……………………

 

Susanne Strübing                                           Siegel

Bürgermeisterin

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2016 der Gemeinde Bentwisch

 

  1. Grundsätzliches

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes  über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

  1. Kalkulierter Aufwand

an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender                                                                                                     Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2016                                                                                     entsprechend des Bescheides des Wasser- und                                                                                            Bodenverbandes in der Fassung des Änderungsbescheides

vom 22.06.2016:                                                                             28.479,15 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                          2.847,92 €

= Gesamtaufwand                                                                        31.327,07

 

  1. Flächenberechnung

anzusetzende Gesamtfläche  des                                          1.474,0983 ha                                                                                                                       Geltungsbereiches der Satzung                                                             

abzüglich der Fläche für dingliche                                               102,7498 ha                                                                                                                                Mitglieder, die ihren Beitrag direkt                                                                                                                                     an den Wasser- und Bodenverband                                                                                                                              zahlen  

= gebührenpflichtige Fläche                                                     1.371,3485 ha

 

  1. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit    

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche  dividiert.

31.327,07 € : 1.371,3485 ha = 22,84 €/ha

Die Gebühr beträgt 22,84 €/ha.