Sitzung: 15.12.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
6. Änderungssatzung
der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen vom …………………….und Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende 6. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 15.12.2015 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 17,18 €/ha durch den Gebührensatz 22,84 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Bentwisch, den ……………………
Susanne Strübing Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2016 der Gemeinde Bentwisch
- Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
- Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2016 entsprechend des Bescheides des Wasser- und Bodenverbandes in der Fassung des Änderungsbescheides
vom 22.06.2016: 28.479,15 €
Verwaltungsaufwand 10 % 2.847,92 €
= Gesamtaufwand 31.327,07 €
- Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche des 1.474,0983 ha Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche 102,7498 ha Mitglieder, die ihren Beitrag direkt an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1.371,3485 ha
- Ermittlung des
Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
31.327,07 € : 1.371,3485 ha = 22,84 €/ha
Die Gebühr beträgt 22,84 €/ha.