Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 34 BauGB der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 22/30 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf im Bereich der sich in Aufstellung befindlichen Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

 

und

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Falle der Ablehnung der Voranfrage auf Grund der Erschließung des Vorhabengrundstückes über die im B-Plan Nr. 10 ausgewiesene „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ angrenzend an die Flurstücke 22/29 und 22/30 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf den B-Plan Nr. 10 zu Lasten des Antragstellers zu ändern.

Durch die Änderung des B-Planes soll die Erschließung der angrenzenden Flurstücke 22/29 und 22/30 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf durch Ausweisung der Zufahrten als Verkehrsfläche sichergestellt werden.