Sitzung: 15.12.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 34 BauGB der Voranfrage
zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 22/30 der
Flur 1 Gemarkung Harmstorf im Bereich der sich in Aufstellung befindlichen
Änderung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 34 BauGB zu.
und
2. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Falle der Ablehnung der
Voranfrage auf Grund der Erschließung des Vorhabengrundstückes über die im
B-Plan Nr. 10 ausgewiesene „Fläche zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ angrenzend an
die Flurstücke 22/29 und 22/30 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf den B-Plan Nr. 10
zu Lasten des Antragstellers zu ändern.
Durch die Änderung des B-Planes soll die Erschließung der angrenzenden Flurstücke 22/29 und 22/30 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf durch Ausweisung der Zufahrten als Verkehrsfläche sichergestellt werden.