Sitzung: 12.12.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt, gegenüber dem Finanzamt Ribnitz-Damgarten folgende Erklärung
abzugeben:
Hiermit erklärt die Gemeinde Rövershagen, dass
entsprechend § 27 Abs. 22 UStG für sämtliche nach dem 01.01.2017 und bis zum
31.12.2020 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren
Leistungen § 2 Abs. 3 UstG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen
soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der
Gemeinde Rövershagen gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen
werden kann.
Die Bürgermeisterin und ihr Stellvertreter werden ermächtigt, die Erklärung zu unterzeichnen.