Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen hebt den Beschluss VBE/495/921/2016/GRÖ

 

„Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag auf Anbau einer Garage an ein vorhandenes Nebengebäude auf dem  Flurstück 12/2 der Flur 1 Gemarkung Oberhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 Abs. 2 BauGB ab.

Begründung:

1. Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sind Anlagen die den Nutzungszweck des Grundstückes dienen und der Hauptnutzung untergeordnet sind.

Bei der Größenordnung des beantragten Vorhabens ist dies nicht mehr gegeben. Es handelt sich um eine eigenständige Hauptnutzung in zweiter Bebauungsreihe, welche sich in den unbeplanten Außenbereich hinein ausdehnt. 

2. Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen, der in diesem Bereich, Fläche für Landwirtschaft ausweist.

3. Eine Zustimmung hätte zudem Vorbildwirkung, die eine ungewollte ungeordnete Bebauung von Hauptnutzungen in zweiter Bebauungsreihe in den unbeplanten Außenbereich hinein zur Folge hätte.“

 

 vom 29.09.2016 auf, da durch die Änderung der Bauantragsunterlagen der Ablehnungsgrund entfallen ist.