Sitzung: 12.12.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen hebt den
Beschluss VBE/495/921/2016/GRÖ
„Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch
die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag auf Anbau einer
Garage an ein vorhandenes Nebengebäude auf dem
Flurstück 12/2 der Flur 1 Gemarkung Oberhagen aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 35 Abs. 2 BauGB ab.
Begründung:
1. Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sind Anlagen die den Nutzungszweck des
Grundstückes dienen und der Hauptnutzung untergeordnet sind.
Bei der Größenordnung des beantragten Vorhabens ist dies nicht mehr
gegeben. Es handelt sich um eine eigenständige Hauptnutzung in zweiter
Bebauungsreihe, welche sich in den unbeplanten Außenbereich hinein
ausdehnt.
2. Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Rövershagen, der in diesem Bereich, Fläche für Landwirtschaft
ausweist.
3. Eine Zustimmung hätte zudem Vorbildwirkung, die eine ungewollte
ungeordnete Bebauung von Hauptnutzungen in zweiter Bebauungsreihe in den
unbeplanten Außenbereich hinein zur Folge hätte.“
vom 29.09.2016 auf, da durch die Änderung der Bauantragsunterlagen der Ablehnungsgrund entfallen ist.