Sitzung: 12.12.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 6:
1. |
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6
„Karls Erlebnisdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
2. |
Die Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die
wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. |
3. |
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs.
2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung
zu benachrichtigen. |