Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6:

 

1.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Karls Erlebnisdorf“,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und die

 Begründung mit dem Umweltbericht dazu, werden in der vorliegenden

 Fassung gebilligt.

 

2.

Die Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die wesentlichen

umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB

öffentlich auszulegen.

 

3.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich

durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.