Sitzung: 12.12.2016 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
beschließt, gegenüber dem Finanzamt Ribnitz-Damgarten folgende Optionserklärung
abzugeben:
Hiermit erklärt die Gemeinde Mönchhagen, dass
entsprechend § 27 Abs. 22 UStG für sämtliche nach dem 01.01.2017 und bis zum
31.12.2020 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren
Leistungen § 2 Abs. 3 UstG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen
soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der
Gemeinde Mönchhagen gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen
werden kann.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, die Optionserklärung zu unterzeichnen.