Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen beschließt, gegenüber dem Finanzamt Ribnitz-Damgarten folgende Optionserklärung abzugeben:

 

Hiermit erklärt die Gemeinde Mönchhagen, dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG für sämtliche nach dem 01.01.2017 und bis zum 31.12.2020 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UstG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Uns ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde Mönchhagen gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, die Optionserklärung zu unterzeichnen.