Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die 1. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung einer Hundesteuer vom 19.12.2012:

 

 

1.    Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung einer Hundesteuer

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der aktuellen Fassung und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Mönchhagen am 12. Dezember 2016 folgende Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung einer Hundesteuer beschlossen:

 

Artikel 1 - Änderung

Die Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung einer Hundesteuer wird wie folgt geändert:

 

1.      § 5 Abs. 1 erhält die folgende Fassung:

 

(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr

 

für den ersten Hund                                                                    24,00 EUR                          

für den zweiten Hund                                                                 60,00 EUR                          

für den dritten Hund und jeden weiteren Hund                            90,00 EUR                            

für jeden gefährlichen Hund                                                180,00 EUR                           

 

Artikel 2 - Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Mönchhagen, den 12.12.2016

 

 

Karl-Friedrich Peters                           Siegel

Bürgermeister