Sitzung: 12.12.2016 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
die 1. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung einer
Hundesteuer vom 19.12.2012:
1.
Änderungssatzung
der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung einer Hundesteuer
Auf der Grundlage des
§ 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der
aktuellen Fassung und der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Fassung wird nach
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Mönchhagen am 12. Dezember 2016
folgende Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung einer
Hundesteuer beschlossen:
Artikel
1 - Änderung
Die Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung einer
Hundesteuer wird wie folgt geändert:
1.
§
5 Abs. 1 erhält die folgende Fassung:
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
für den ersten Hund 24,00 EUR
für den zweiten Hund 60,00 EUR
für den dritten Hund und jeden weiteren Hund 90,00 EUR
für jeden gefährlichen Hund 180,00 EUR
Artikel
2 - Inkrafttreten
Diese
Änderungssatzung tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Mönchhagen,
den 12.12.2016
Karl-Friedrich
Peters Siegel