Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag: Errichtung eines 4-WE-Wohnhauses mit 5 Fertigteilgaragen und einem Carport auf dem Flurstück 61/8 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB mit folgender Auflage zu erteilen:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Vorhaben mit der Auflage zu, dass so wie bisher, die Müll- und Wertstofftonnen am Tag der Abfuhr bis zu dem vorhandenen Mülltonnenstandplatz an der Straßenanlage Unterdorf vorgezogen werden.