Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:

 

3. Änderungssatzung

der Gemeinde Gelbensande  zur Satzung der Gemeinde Gelbensande  über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.  M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2016 und Anzeige bei der Rechtsaufsicht  die folgende  3. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde  Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

 

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.12.2015 wie folgt geändert:

In § (2) a) Gewässerunterhaltung wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 4,42 €/ha durch den Gebührensatz 5,48 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 24,88 €/ha durch den Gebührensatz 29,64 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 8,29 €/ha durch den Gebührensatz 10,09 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird

 für die Waldflächen der Gebührensatz 10,00 €/ha durch den Gebührensatz 0,01 €/ha ersetzt

 für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 60,01 €/ha durch den Gebührensatz 0,03 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 19,25 €/ha durch den Gebührensatz 0,01 €/ha  ersetzt.

 

In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 0,91 €/ha durch den Gebührensatz 15,67 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 5,47 €/ha durch den Gebührensatz 94,05 €/ha ersetzt

für die sonstige Grundstücksflächen der Gebührensatz 1,74 €/ha durch den Gebührensatz 30,66 €/ha ersetzt.

 

In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird

für die Waldflächen der Gebührensatz 22,36 €/Ha durch den Gebührensatz 25,34 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 134,16 €/ha durch den Gebührensatz 153,93 €/ha ersetzt

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

 

Gelbensande, den ……………

 

Lutz Koppenhöle                                            Siegel

Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation

 

zur 3. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

 

1.       Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes  über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2.       Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen

 

2.1. Gewässerunterhaltung

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.06.2016. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (9,25 €/ha)

-       die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (1.973,37 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                         (II)

37,0332

105,55

976,34

Industrie- und Gewerbefläche   (II)

12,0781

34,42

318,38

Gebäude- und Freifläche          (II)

2,4775

7,06

65,30

Fläche mit besondere funktionaler

 Prägung                                     (II)

5,6937

16,23

150,13

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                    (III)

3,0541

5,80

53,65

Grünanlage                               (III)

27,9921

26,59

245,96

Verkehrsfläche                          (II)

91,5692

260,97

2.413,97

landwirtschaftl. Fläche              (III)

721,1651

685,11

6.337,27

Waldfläche                                (I)

2.450,0605

1.163,78

10.764,97

Wasserfläche                            (III)

22,8269

2,17

20,07

gesamt

3.373,9504

2.307,68

21.346,04

 

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Waldfläche                                                

2.450,0605

10.764,97

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen   

148,8517

3.924,12

Sonstige Grundstücksflächen                   

775,0382

6.656,95

gesamt

3.373,9504

21.346,04

 

 

 

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 1.973,37 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:

 

 

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil

an der

Gesamt-

fläche

in %

Anteil

an den

Zuschlägen

in €

Kosten

GWU

in €

gesamt

in €

Verwaltungs-

kosten

10 %

in €

Gesamt

kosten

in €

Waldfläche

2.450,0605

72,62

1.433,06

10.764,97

12.198,03

1.219,80

13.417,83

Gebäude,

Freifläche, Verkehrsfläche

148,8517

4,41

87,03

3.924,12

4.011,15

401,12

4.412,27

Sonstige

Grundstücks-

flächen

775,0382

22,97

453,28

6.656,95

7.110,23

711,03

7.821,26

gesamt

3.373,9504

100

1.973,37

21.346,04

23.319,41

2.331,95

25.651,36

 

 

 

 

 

 

2.2. Schöpfwerk Stromgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.06.2016. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (0,01 €/ha).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)      Waldflächen (I)

b)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)       Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitrags-einheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

8,8359

26,5077

0,27

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

2,5062

7,5186

0,07

Gebäude- und Freifläche             (II)

0,6779

2,0337

0,02

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

4,6516

13,9548

0,14

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                         (III)

2,8835

5,7670

0,06

Grünanlage                                    (III)

7,0655

7,0655

0,07

Verkehrsfläche                               (III)

26,1214

78,3642

0,78

landwirtschaftl. Fläche                   (III)

139,7169

139,7169

1,40

Waldfläche                                     (I)

745,0765

372,5382

3,72

Wasserfläche                                 (III)

5,8616

0,5862

0,01

gesamt

943,3970

654,0528

6,54

 

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche

745,0765

3,72

0,37

4,09

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

42,7930

1,28

0,13

1,41

Sonstige Grundstücksflächen

155,5275

1,54

0,15

1,69

gesamt

943,3970

6,54

0,65

7,19

 

 

 

 

2.3. Schöpfwerk Hirschburg

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.06.2016. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (28,50 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

d)      Waldflächen (I)

e)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

f)       Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                             (II)

5,2193

15,6579

446,25

Industrie- und Gewerbefläche       (II)

3,4257

10,2771

292,90

Gebäude- und Freifläche              (II)

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                        (II)

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                        (III)

-

-

-

Grünanlage                                   (III)

0,2981

0,2981

8,50

Verkehrsfläche                              (II)

22,0128

66,0384

1.882,09

landwirtschaftl. Fläche                  (III)

9,6122

9,6122

273,95

Waldfläche                                    (I)

817,1167

408,5583

11.643,91

Wasserfläche                                (III)

0,2506

0,0251

0,72

gesamt

857,9354

510,4671

14.548,32

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche

817,1167

11.643,91

1.164,39

12.808,30

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

30,6578

2.621,24

262,12

2.883,36

Sonstige Grundstücksflächen

10,1609

283,17

28,32

311,49

gesamt

857,9354

14.548,32

1.454,83

16.003,15

 

2.4. Schöpfwerk Moorgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.06.2016. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (46,63 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

g)      Waldflächen (I)

h)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

i)        Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitragseinheit

Beitrag in €

Wohnbaufläche                            (II)

-

-

--

Industrie- und Gewerbefläche      (II)

-

-

-

Gebäude- und Freifläche             (II)

-

-

-

Fläche mit besonderer funktionaler Prägung                                       (II)

-

-

-

Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof                                       (III)

-

-

-

Grünanlage                                  (III)

-

-

-

Verkehrsfläche                             (II)

0,0764

0,2292

10,69

landwirtschaftl. Fläche                 (III)

-

-

-

Waldfläche                                   (I)

0,0146

0,0073

0,34

Wasserfläche                               (III)

-

-

-

gesamt

0,0910

0,2365

11,03

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten in €

Verwaltungs-

Kosten

10 % in €

Gesamtkosten

in €

Waldfläche

0,0146

0,34

0,03

0,37

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

0,0764

10,69

1,07

11,76

Sonstige Grundstücksflächen

-

-

-

-

gesamt

0,0910

11,03

1,10

12,13

 

 

 

 

 

 

3.       Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

 

3.1. Gewässerunterhaltung

 

 

a)      Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                               13.417,83 €

 

Gesamtfläche:                                 2.450,0605 ha

 

Gebührensatz:                                5,48 €/ha

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                               4.412,27 €

 

Gesamtfläche:                                 148,8517 ha

 

Gebührensatz:                                29,64 €/ha

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                               7.821,26 €

 

Gesamtfläche:                                 775,0382 ha       

 

Gebührensatz:                                10,09 €/ha

 

 

 

 

3.2. Schöpfwerk Stromgraben

 

 

a)      Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                               4,09 €

 

Gesamtfläche:                                 745,0765 ha

 

Gebührensatz:                0,01 €/ha

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                   1,41 €

 

Gesamtfläche:                                 42,7930 ha         

 

Gebührensatz:                 0,03 €/ha

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksfläche

 

Gesamtkosten:                                               1,69 €

 

Gesamtfläche:                                 155,5275 ha       

 

Gebührensatz:                0,01 €/ha            

 

 

 

 

 

3.3. Schöpfwerk Hirschburg

 

 

a)      Waldfläche                                                     

 

Gesamtkosten:                                               12.808,30 €

 

Gesamtfläche:                                 817,1167 ha

 

Gebührensatz:                15,67 €/ha

 

 

 

 

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                               2.883,36 €

 

Gesamtfläche:                                 30,6578 ha

 

Gebührensatz:                94,05 €/ha

 

 

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                               311,49 €

 

Gesamtfläche:                                 10,1609 ha

 

Gebührensatz:                 30,66 €/ha

 

 

 

3.4          Schöpfwerk Moorgraben

 

 

 

a)      Waldfläche

 

 

Gesamtkosten:                                               0,37 €

 

Gesamtfläche:                                 0,0146 ha

 

Gebührensatz:                25,34 €/ha

 

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                               11,76 €

 

Gesamtfläche:                                 0,0764 ha

 

Gebührensatz:                 153,93 €/ha

 

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                               0,00 €

 

Gesamtfläche:                                 0,000 ha

 

                Gebührensatz:                 0,00 €: