Sitzung: 08.12.2016 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
die 3. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:
3. Änderungssatzung
der
Gemeinde Gelbensande zur Satzung der
Gemeinde Gelbensande über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli
2011 (GVOBl. M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6
und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und
des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird
nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 08.12.2016 und Anzeige
bei der Rechtsaufsicht die folgende 3. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande
zur Satzung der Gemeinde Gelbensande
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“
erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013, zuletzt geändert durch die 2.
Änderungssatzung vom 17.12.2015 wie folgt geändert:
In § (2) a) Gewässerunterhaltung wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 4,42 €/ha durch den Gebührensatz
5,48 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz
24,88 €/ha durch den Gebührensatz 29,64 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 8,29 €/ha durch
den Gebührensatz 10,09 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird
für die Waldflächen der
Gebührensatz 10,00 €/ha durch den Gebührensatz 0,01 €/ha ersetzt
für die Gebäude und
Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 60,01 €/ha durch den Gebührensatz
0,03 €/ha ersetzt
für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 19,25 €/ha durch
den Gebührensatz 0,01 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 0,91 €/ha durch den Gebührensatz
15,67 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 5,47
€/ha durch den Gebührensatz 94,05 €/ha ersetzt
für die sonstige Grundstücksflächen der Gebührensatz 1,74 €/ha durch
den Gebührensatz 30,66 €/ha ersetzt.
In § 3 (2) d) Schöpfwerk Moorgraben wird
für die Waldflächen der Gebührensatz 22,36 €/Ha durch den Gebührensatz
25,34 €/ha ersetzt
für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz
134,16 €/ha durch den Gebührensatz 153,93 €/ha ersetzt
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Gelbensande, den ……………
Lutz Koppenhöle Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
zur 3. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013
1.
Grundsätzliches
Nach § 7 des
Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005,
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher
Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft
in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren
denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder
Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der
Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die
Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch
in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2.
Ermittlung
der gebührenfähigen Kosten und Flächen
2.1.
Gewässerunterhaltung
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.06.2016. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Beitragseinheit (9,25 €/ha)
- die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue (1.973,37 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
37,0332 |
105,55 |
976,34 |
Industrie- und Gewerbefläche (II) |
12,0781 |
34,42 |
318,38 |
Gebäude- und Freifläche (II) |
2,4775 |
7,06 |
65,30 |
Fläche mit besondere funktionaler Prägung (II) |
5,6937 |
16,23 |
150,13 |
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
3,0541 |
5,80 |
53,65 |
Grünanlage (III) |
27,9921 |
26,59 |
245,96 |
Verkehrsfläche (II) |
91,5692 |
260,97 |
2.413,97 |
landwirtschaftl. Fläche (III) |
721,1651 |
685,11 |
6.337,27 |
Waldfläche (I) |
2.450,0605 |
1.163,78 |
10.764,97 |
Wasserfläche (III) |
22,8269 |
2,17 |
20,07 |
gesamt |
3.373,9504 |
2.307,68 |
21.346,04 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Waldfläche
|
2.450,0605 |
10.764,97 |
Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen |
148,8517 |
3.924,12 |
Sonstige Grundstücksflächen |
775,0382 |
6.656,95 |
gesamt |
3.373,9504 |
21.346,04 |
Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Die Zuschläge für Rohrleitungen, Durchlässe und Staue in Höhe von 1.973,37 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:
Nutzungsarten-gruppe |
Fläche in ha |
Anteil an der Gesamt- fläche in % |
Anteil an den Zuschlägen in € |
Kosten GWU in € |
gesamt in € |
Verwaltungs- kosten 10 % in € |
Gesamt kosten in € |
Waldfläche |
2.450,0605 |
72,62 |
1.433,06 |
10.764,97 |
12.198,03 |
1.219,80 |
13.417,83 |
Gebäude, Freifläche,
Verkehrsfläche |
148,8517 |
4,41 |
87,03 |
3.924,12 |
4.011,15 |
401,12 |
4.412,27 |
Sonstige Grundstücks- flächen |
775,0382 |
22,97 |
453,28 |
6.656,95 |
7.110,23 |
711,03 |
7.821,26 |
gesamt |
3.373,9504 |
100 |
1.973,37 |
21.346,04 |
23.319,41 |
2.331,95 |
25.651,36 |
2.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.06.2016. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (0,01 €/ha).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
a) Waldflächen (I)
b) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
c) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitrags-einheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
8,8359 |
26,5077 |
0,27 |
Industrie- und Gewerbefläche (II) |
2,5062 |
7,5186 |
0,07 |
Gebäude- und Freifläche (II) |
0,6779 |
2,0337 |
0,02 |
Fläche mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
4,6516 |
13,9548 |
0,14 |
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof
(III) |
2,8835 |
5,7670 |
0,06 |
Grünanlage (III) |
7,0655 |
7,0655 |
0,07 |
Verkehrsfläche (III) |
26,1214 |
78,3642 |
0,78 |
landwirtschaftl. Fläche (III) |
139,7169 |
139,7169 |
1,40 |
Waldfläche (I) |
745,0765 |
372,5382 |
3,72 |
Wasserfläche (III) |
5,8616 |
0,5862 |
0,01 |
gesamt |
943,3970 |
654,0528 |
6,54 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche |
745,0765 |
3,72 |
0,37 |
4,09 |
Gebäude, Freiflächen,
Verkehrsflächen |
42,7930 |
1,28 |
0,13 |
1,41 |
Sonstige
Grundstücksflächen |
155,5275 |
1,54 |
0,15 |
1,69 |
gesamt |
943,3970 |
6,54 |
0,65 |
7,19 |
2.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.06.2016. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (28,50 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
d) Waldflächen (I)
e) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
f) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
5,2193 |
15,6579 |
446,25 |
Industrie- und Gewerbefläche (II) |
3,4257 |
10,2771 |
292,90 |
Gebäude- und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
Fläche mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
0,2981 |
0,2981 |
8,50 |
Verkehrsfläche (II) |
22,0128 |
66,0384 |
1.882,09 |
landwirtschaftl. Fläche (III) |
9,6122 |
9,6122 |
273,95 |
Waldfläche (I) |
817,1167 |
408,5583 |
11.643,91 |
Wasserfläche (III) |
0,2506 |
0,0251 |
0,72 |
gesamt |
857,9354 |
510,4671 |
14.548,32 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche |
817,1167 |
11.643,91 |
1.164,39 |
12.808,30 |
Gebäude, Freiflächen,
Verkehrsflächen |
30,6578 |
2.621,24 |
262,12 |
2.883,36 |
Sonstige
Grundstücksflächen |
10,1609 |
283,17 |
28,32 |
311,49 |
gesamt |
857,9354 |
14.548,32 |
1.454,83 |
16.003,15 |
2.4. Schöpfwerk Moorgraben
Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 09.06.2016. Darin enthalten sind:
- die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)
- die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten
- die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (46,63 €).
Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:
g) Waldflächen (I)
h) Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)
i) Sonstige Grundstücksflächen (III).
Nutzungsart |
Fläche in ha |
Beitragseinheit |
Beitrag in € |
Wohnbaufläche (II) |
- |
- |
-- |
Industrie- und Gewerbefläche (II) |
- |
- |
- |
Gebäude- und Freifläche (II) |
- |
- |
- |
Fläche mit besonderer funktionaler Prägung (II) |
- |
- |
- |
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche, Friedhof (III) |
- |
- |
- |
Grünanlage (III) |
- |
- |
- |
Verkehrsfläche (II) |
0,0764 |
0,2292 |
10,69 |
landwirtschaftl. Fläche (III) |
- |
- |
- |
Waldfläche (I) |
0,0146 |
0,0073 |
0,34 |
Wasserfläche (III) |
- |
- |
- |
gesamt |
0,0910 |
0,2365 |
11,03 |
Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.
Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.
Nutzungsartengruppe |
Fläche in ha |
Kosten in € |
Verwaltungs- Kosten 10 % in € |
Gesamtkosten in € |
Waldfläche |
0,0146 |
0,34 |
0,03 |
0,37 |
Gebäude, Freiflächen,
Verkehrsflächen |
0,0764 |
10,69 |
1,07 |
11,76 |
Sonstige
Grundstücksflächen |
- |
- |
- |
- |
gesamt |
0,0910 |
11,03 |
1,10 |
12,13 |
3.
Gebührenkalkulation
nach Nutzungsarten
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
3.1.
Gewässerunterhaltung
a)
Waldflächen
Gesamtkosten: 13.417,83 €
Gesamtfläche: 2.450,0605 ha
Gebührensatz: 5,48
€/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 4.412,27 €
Gesamtfläche: 148,8517 ha
Gebührensatz: 29,64 €/ha
c)
Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 7.821,26 €
Gesamtfläche: 775,0382 ha
Gebührensatz: 10,09
€/ha
3.2.
Schöpfwerk
Stromgraben
a)
Waldflächen
Gesamtkosten: 4,09 €
Gesamtfläche: 745,0765 ha
Gebührensatz: 0,01 €/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 1,41 €
Gesamtfläche: 42,7930 ha
Gebührensatz: 0,03 €/ha
c)
Sonstige
Grundstücksfläche
Gesamtkosten: 1,69 €
Gesamtfläche: 155,5275 ha
Gebührensatz: 0,01
€/ha
3.3.
Schöpfwerk
Hirschburg
a)
Waldfläche
Gesamtkosten: 12.808,30 €
Gesamtfläche: 817,1167 ha
Gebührensatz: 15,67 €/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 2.883,36 €
Gesamtfläche: 30,6578 ha
Gebührensatz: 94,05 €/ha
c)
Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 311,49 €
Gesamtfläche: 10,1609 ha
Gebührensatz: 30,66
€/ha
3.4 Schöpfwerk Moorgraben
a)
Waldfläche
Gesamtkosten: 0,37 €
Gesamtfläche: 0,0146 ha
Gebührensatz: 25,34 €/ha
b)
Gebäude,
Freiflächen, Verkehrsflächen
Gesamtkosten: 11,76 €
Gesamtfläche: 0,0764 ha
Gebührensatz: 153,93
€/ha
c)
Sonstige
Grundstücksflächen
Gesamtkosten: 0,00 €
Gesamtfläche: 0,000 ha
Gebührensatz: 0,00 €: