Sitzung: 05.12.2016 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
5.
Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen zur Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) sowie
des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) in der jeweils derzeit geltenden
Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen vom …………………….und Anzeige
bei der Rechtsaufsicht die folgende 5. Änderungssatzung der Gemeinde Blankenhagen
zur Satzung der Gemeinde Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Blankenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge
des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ , zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 15.12.2015
wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 12,39 €/ha durch den
Gebührensatz 15,51 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Blankenhagen, den ……………………….
Detlef Kröger Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2016 der Gemeinde Blankenhagen
1.
Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12.
April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung
weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs.
1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen.
Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2.
Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender
Beitrag der Gemeinde Blankenhagen für das Jahr 2016
entsprechend
des Änderungsbescheides des Wasser- und
Bodenverbandes
vom 22.06.2016 33.688,95
€
Verwaltungsaufwand 10 % 3.368,90 €
= Gesamtaufwand
37.057,85 €
3.
Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche
des 2.496,9748 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche
108,3392 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt an
den Wasser- und Bodenverband
zahlen
= gebührenpflichtige Fläche
2.388,6356 ha
4.
Ermittlung
des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
37.057,85 € : 2.388,6356 ha = 15,51 €/ha
Die Gebühr beträgt 15,51 €/ha.