Sitzung: 14.11.2016 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
die 6. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
6.
Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) , der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von
Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung
wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
vom …………………….und nach Anzeige bei der
Rechtsaufsicht folgende 6.
Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur
Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 15.12.2015 wie
folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,89 €/ha durch den
Gebührensatz 19,63 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Mönchhagen, den ………………….
Karl-Friedrich Peters Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2016 der Gemeinde Mönchhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12.
April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2016 werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs.
1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2.
Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender
Beitrag der
Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2016
entsprechend des Änderungsbescheides des Wasser- und Bodenverbandes
vom 22.06.2016 18.724,64
€
Verwaltungsaufwand 10 % 1.872,46 €
= Gesamtaufwand 20.597,10
€
3.
Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche
des 1.058,2065 ha Geltungsbereiches
der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche
9,0913 ha
Mitglieder,
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband
zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1.049,1152
ha
4.
Ermittlung
des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
20.597,10 € : 1.049,1152 ha =
19,63 €/ha
Die Gebühr beträgt 19,63 €/ha.