Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Abwägungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Bentwisch

 

1.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 22 der Gemeinde Bentwisch hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.

 

 

Die Anlage mit der Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Die Öffentlichkeit, sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, sind von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

2.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 22 „Birkenweg“ und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchzuführen.

Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Normenkontrolle unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

4.

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 22 berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.