Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage: Ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage oder Carport auf dem Flurstück 48/2 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB abzulehnen.

Begründung:

Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Neu Bartelsdorf innerhalb der darin ausgewiesenen Anbauverbotszone nach § 9(1) FStrG.