Sitzung: 06.10.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch
beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36
BauGB, die Voranfrage: Ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage oder
Carport auf dem Flurstück 48/2 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf zulässig?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB abzulehnen.
Begründung:
Der Vorhabenstandort liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung Neu Bartelsdorf innerhalb der darin ausgewiesenen Anbauverbotszone nach § 9(1) FStrG.