Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage: Ist der Neubau eines Einfamilienhauses (Winkelbungalow) mit Einliegerwohnung zur Eigennutzung auf den Flurstücken 109/3, 109/17 und 130/14 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 Abs. 1 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.